Die virtuelle außerordentliche Hauptversammlung der Branicks Group AG, ein börsennotiertes Immobilienunternehmen, hat über vier Beschlussvorschläge der Verwaltung abgestimmt. Hierbei erhielten lediglich drei der vier Vorschläge die erforderliche Mehrheit der Stimmen. Die Ablehnung eines zentralen Punktes stellt die Umsetzung des Sanierungskonzepts, welches bereits per Ad-hoc-Mitteilung am 30. Juli 2026 kommuniziert wurde, vor eine Herausforderung.
Konkret wurde der Beschlussvorschlag zu Tagesordnungspunkt 4, der die Zustimmung zu Beraterverträgen betraf, nicht angenommen. Diese Verträge sollten mit der BLACKLAKE Management Partners GmbH und der MDC Matthias Danne Consulting GmbH geschlossen werden. Die Verweigerung der Zustimmung zu diesem Punkt hat zur Folge, dass eine wesentliche Vollzugsbedingung für das Sanierungskonzept derzeit nicht erfüllt ist. Die Gesellschaft analysiert gegenwärtig die sich daraus ergebenden nächsten Schritte und möglichen Handlungsoptionen.
Auswirkungen auf das Sanierungskonzept
Die fehlende Zustimmung zu den Beraterverträgen birgt für die Branicks Group AG erhebliche Risiken. Sollte in der Folge keine einvernehmliche Lösung mit den maßgeblichen Gläubigern der Gesellschaft erzielt werden, wird der Fortbestand der Gesellschaft als unmittelbar gefährdet betrachtet. Die Branicks Group AG hat zugesichert, den Kapitalmarkt gemäß den gesetzlichen Publizitätspflichten zeitnah über den weiteren Verlauf der Ereignisse zu informieren.
Trotz der Ablehnung des vierten Punktes wurden andere wichtige Beschlüsse gefasst. Unter Tagesordnungspunkt 1 stimmte die Hauptversammlung der Etablierung einer sogenannten doppelstöckigen LuxCo-Struktur zu. Dies beinhaltet ein weitreichendes Umstrukturierungskonzept für wesentliche Teile des Gesellschaftsvermögens der Branicks Group AG. Kern dieses Konzepts ist die Einbringung oder Übertragung unmittelbarer und mittelbarer Beteiligungen an mehreren Gesellschaften in eine LuxCo 1 oder teilweise in eine LuxCo 2a beziehungsweise LuxCo 2b durch noch abzuschließende Verträge.
Aufsichtsrat und Mandatsannahme
Weiterhin wurde unter Tagesordnungspunkt 2 die Verkleinerung des Aufsichtsrats beschlossen. Der Aufsichtsrat der Branicks Group AG soll künftig von fünf auf drei Mitglieder reduziert werden, was eine entsprechende Satzungsänderung in § 8 Absatz 1 zur Folge hat. Unter Punkt 3 der Tagesordnung erfolgte die Wahl von Herrn Dr. Johannes Conradi und Herrn Dr. Matthias Danne in den Aufsichtsrat. Beide waren zuvor bereits gerichtlich bestellt und wurden nun für eine Amtszeit bis zum Ablauf der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2030 entscheidet, bestätigt.
Angesichts der Ablehnung des vierten Tagesordnungspunktes erklärten die beiden Aufsichtsratskandidaten, Dr. Matthias Danne und Dr. Johannes Conradi, dass sie die Wahl in den Aufsichtsrat vorerst nicht annehmen werden und sich eine Ablehnung vorbehalten. Dieses Vorgehen ist direkt auf die nicht erfolgte Zustimmung zu den Beraterverträgen zurückzuführen und unterstreicht die aktuelle Unsicherheit bezüglich der Umsetzung des Sanierungskonzepts. Auf der Hauptversammlung waren 55,19 Prozent des stimmberechtigten Grundkapitals der Branicks Group AG vertreten.














