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ZIA bewertet Novelle des Baugesetzbuchs: Notwendige Impulse mit Nachbesserungsbedarf

Die Immobilienwirtschaft begrüßt den Entwurf zur Novellierung des Baugesetzbuchs als wichtigen Schritt, sieht jedoch erheblichen Verbesserungsbedarf, insbesondere bei Fristen und der Schaffung von Flächen im Bestand.

KI-generiertZIA bewertet Novelle des Baugesetzbuchs: Notwendige Impulse mit Nachbesserungsbedarf – KI-generiertes Symbolbild
ZIA bewertet Novelle des Baugesetzbuchs: Notwendige Impulse mit Nachbesserungsbedarf. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Aygül Özkan, Hauptgeschäftsführerin des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA), hat in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen des Deutschen Bundestages Stellung zum Entwurf der Baugesetzbuch-Novelle genommen. Sie würdigte diesen als einen wesentlichen Schritt in die richtige Richtung. Die Bundesregierung greife mit der Digitalisierung der Bauleitplanung, der Beschleunigung von Verfahren sowie einer verstärkten Öffnung für serielle und modulare Bauweisen zentrale Forderungen der Immobilienwirtschaft auf. Diese Maßnahmen könnten dazu beitragen, dringend benötigten Wohnraum zügiger zu realisieren.

Trotz dieser positiven Einschätzung identifiziert der ZIA an mehreren Stellen des Entwurfs erheblichen Verbesserungsbedarf. Ein zentraler Kritikpunkt betrifft die Ausgestaltung von Fristen. Frau Özkan betonte, dass Verfahrensfristen ihre Wirkung nur entfalten, wenn deren Überschreitung konkrete Konsequenzen nach sich zieht. Die bloße Festlegung von Fristen ohne die Sicherstellung der notwendigen Verbindlichkeit sei unzureichend. Folglich sollten verspätete Stellungnahmen von Behörden in Zukunft unberücksichtigt bleiben können.

Fristen und Flächenpotenziale

Des Weiteren wird die vorgeschlagene Regelfrist von zwei Jahren für Bauleitplanverfahren als zu lang erachtet. Der ZIA fordert stattdessen eine maximale Verfahrensdauer von 18 Monaten, gekoppelt an eine verbindliche Entscheidungsregel, um die Prozesse effizienter zu gestalten. Ergänzend dazu moniert der Verband, dass die aktuelle Novelle noch zu wenig Spielraum für die Schaffung zusätzlicher Flächen im bestehenden Gebäudebestand bietet. Die Potenziale städtischer Flächen müssten besser ausgeschöpft werden.

Der ZIA spricht sich für einen befristeten „Verdichtungsturbo“ aus, der Kommunen und Investoren zusätzliche Handlungsspielräume eröffnen soll. Maßnahmen wie Aufstockungen, Nachverdichtungen und Umnutzungen können laut ZIA rasch neuen Wohn- und Nutzraum generieren und somit zur Entlastung des Wohnungsmarktes beitragen. Diese Ansätze würden eine effektive Nutzung bereits erschlossener Gebiete ermöglichen.

Vermeidung zusätzlicher Belastungen

Kritisch beurteilt der Verband zudem zusätzliche Belastungen, welche die Kosten für den Bau neuer Wohnungen weiter erhöhen könnten. Die Hauptgeschäftsführerin stellte klar, dass sich Beschleunigung und Verteuerung gegenseitig ausschließen. Instrumente wie der soziale Flächenbeitrag und der geplante Versiegelungsfaktor würden die Baukosten signifikant steigern, was sich letztlich auch auf die Miethöhe auswirken würde. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum dürfe nicht durch das Errichten zusätzlicher Hürden konterkariert werden. Daher sollten diese Instrumente nach Ansicht des ZIA aus dem Gesetzentwurf gestrichen werden, um Kostensteigerungen zu vermeiden und das Ziel bezahlbaren Wohnens nicht zu gefährden.

Abschließend appellierte der ZIA an die Bundesregierung, den vorliegenden Entwurf im weiteren parlamentarischen Verfahren konsequent auf das übergeordnete Ziel der Beschleunigung auszurichten. Bezahlbares Wohnen stellt eine fundamentale Frage von Vertrauen, gesellschaftlicher Teilhabe und wirtschaftlicher Perspektive dar. Es sei umso wichtiger, alle Möglichkeiten für ein schnelleres, einfacheres und kosteneffizienteres Bauen umfassend zu nutzen. Eine entschlossene Novelle des Baugesetzbuchs könne einen spürbaren Beitrag leisten und dem Wohnungsbau neue Dynamik verleihen. Eine Grundvoraussetzung für jedes Beschleunigungsbemühen sei jedoch die Gewährleistung des Schutzes von Eigentum, da andernfalls jegliche Anstrengung obsolet werde.

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