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Projektentwicklung··2 min

Voßstraße in Berlin: AIV fordert Erhalt des Reichskanzlei-Bunkers bei Neubauplanung

Der Architekten- und Ingenieurverein warnt vor dem Abriss des Bunkers der ehemaligen Neuen Reichskanzlei an der Voßstraße und plädiert für die Integration in ein Neubauprojekt.

KI-generiertVoßstraße in Berlin: AIV fordert Erhalt des Reichskanzlei-Bunkers bei Neubauplanung – KI-generiertes Symbolbild
Voßstraße in Berlin: AIV fordert Erhalt des Reichskanzlei-Bunkers bei Neubauplanung. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

An der Berliner Voßstraße steht ein historisch sensibles Areal vor einer städtebaulichen Neuausrichtung. Der Architekten- und Ingenieurverein zu Berlin-Brandenburg (AIV) warnt in diesem Zusammenhang vor dem drohenden Abbruch des Haupt-Bunkers der einstigen Neuen Reichskanzlei. Der weitgehend erhaltene Westteil des Schutzraums stellt das letzte bauliche Zeugnis der ehemaligen Regierungszentrale des nationalsozialistischen Regimes dar. Gegenwärtige Planungen sehen vor, auf dem Areal ein Neubauvorhaben mit Wohnungen und Büros zu realisieren, dem die historische Bausubstanz weichen könnte.

Die 1939 eröffnete und von Albert Speer konzipierte Neue Reichskanzlei erstreckte sich über eine Länge von rund 420 Metern und diente Adolf Hitler als Amtssitz. Während das monumentale Oberflächenbauwerk nach dem Zweiten Weltkrieg weitgehend abgetragen wurde, blieb ein bedeutender Teil des Tiefbunkers mit einer Fläche von rund 1.200 Quadratmetern erhalten. Der Ort gilt als historischer Schauplatz des Kriegsendes; im Mai 1945 entstand hier die weltbekannte Aufnahme des letzten Berliner Kampfkommandanten General Helmuth Weidling beim Verlassen des Bauwerks.

Denkmalschutz und planungsrechtliche Debatte

Bislang verfügt der Bunker über keinen formalen Denkmalschutz. Zwar hob der Landesdenkmalrat bereits im März 2025 den außergewöhnlichen Zeugniswert der Substanz hervor und äußerte Bedenken gegen eine Beseitigung. Aus einer parlamentarischen Anfrage geht jedoch hervor, dass das Landesdenkmalamt im Januar 2026 angewiesen wurde, das Bauwerk trotz seiner geschichtlichen Relevanz nicht unter Schutz zu stellen. Sowohl die Identität des privaten Investors als auch der konkrete Stand des Baurechts für das geplante Wohn- und Büroprojekt sind derzeit öffentlich nicht hinreichend bekannt.

Prof. Dr. Harald Bodenschatz, Vorstandsmitglied des AIV, betonte, dass der Abbruch der Anlage der aufgebauten Berliner Erinnerungskultur widersprechen würde. Gemeinsam mit dem Verein Berliner Unterwelten, der bereits ein Bestandsaufmaß der unterirdischen Räume veranlasst hat, empfiehlt der AIV die Einrichtung einer Dokumentationsstätte. Diese Institution könnte das gesamte einstige Regierungsviertel, dessen städtebauliche Transformation zwischen 1933 und 1945 sowie die spätere Geschichte während der sowjetischen Besatzung und der DDR-Zeit abbilden.

Möglichkeiten der baulichen Integration

Aus Sicht der Fachleute müssen sich zeitgemäße Projektentwicklung und historisches Gedenken nicht ausschließen. Die Baukammer Berlin verwies in einer Stellungnahme vom 30. Juni 2026 darauf, dass die massive Konstruktion der Bunkeranlage als tragfähiger Baugrund für anspruchsvolle Neubauten genutzt werden kann. Der AIV regt daher an, eine architektonische Symbiose zu prüfen, bei der die erhaltene Struktur in das Fundament der Wohn- und Geschäftshäuser eingebunden und der Öffentlichkeit als Lernort zugänglich gemacht wird.

  • —Erhalt von rund 1.200 Quadratmetern historischer Bausubstanz an der Voßstraße
  • —Nutzung des massiven Bestands als stabiler Gründungskörper für Neubauten
  • —Schaffung eines Dokumentationsortes zum gesamten ehemaligen Regierungsviertel
  • —Einbindung des Vereins Berliner Unterwelten als erfahrener Träger

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