Die The Grounds Real Estate Development AG hat eine Verlängerung der Laufzeit ihrer bestehenden Unternehmensanleihe 2021/2027 bekanntgegeben. Der Vorstand des Unternehmens fasste den entsprechenden Beschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Durch die Ausübung einer vertraglich vereinbarten Option verschiebt sich der Endfälligkeitstag der Schuldverschreibungen um zwei Jahre. Anstelle des bisherigen Termins am 18. Februar 2027 endet die Laufzeit der Anleihe nun am 18. Februar 2029.
Rechtliche Grundlage und Zinskonditionen
Die juristische Basis für die Verschiebung bildet das in § 3.2 der Anleihebedingungen verankerte Recht der Emittentin. Die The Grounds Real Estate Development AG hat diese einseitige Erklärung gegenüber den Anleihegläubigern gemäß § 3.2 in Verbindung mit § 13 der Anleihebedingungen wirksam abgegeben. Damit ist die Verschiebung des Fälligkeitstermins auf das Jahr 2029 gesellschaftsrechtlich vollzogen.
Infolge der Fristverlängerung gelten für den zusätzlichen zweijährigen Zeitraum klare Zinsbestimmungen. Die Schuldverschreibungen werden gemäß § 2.1 der Anleihebedingungen ab dem 18. Februar 2027 einschließlich bis zum 17. Februar 2029 einschließlich wieder mit 6,0 Prozent pro Jahr auf ihren ausstehenden Nennbetrag verzinst. Damit bleibt der vertraglich fixierte Kupon für die Inhaber der Papiere unverändert bestehen.
Fälligkeit der Zinsansprüche und Tilgung
Eine wesentliche Besonderheit betrifft den Zahlungszeitpunkt der Zinserträge. Sämtliche Zinsen, die ab dem 18. Februar 2027 anfallen, werden nicht laufend ausgezahlt. Sie werden vielmehr gesammelt und nachträglich am neu terminierten Endfälligkeitstag im Februar 2029 zur Zahlung fällig gestellt.
- —Neuer Endfälligkeitstag: 18. Februar 2029 statt 18. Februar 2027
- —Zinssatz: 6,0 Prozent p.a. vom 18. Februar 2027 bis 17. Februar 2029
- —Zinsfälligkeit: Vollständige Nachzahlung am verschobenen Endfälligkeitstag
- —Rückzahlung: Zum Nennbetrag am 18. Februar 2029, sofern kein vorheriger Rückkauf erfolgte
Die finale Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt planmäßig am 18. Februar 2029 zu ihrem Nennbetrag. Diese Rückzahlungspflicht gilt uneingeschränkt, sofern die Papiere nicht bereits vor diesem Stichtag zurückgezahlt oder durch die Emittentin zurückgekauft worden sind. Das Immobilienunternehmen sichert sich mit diesem Schritt zusätzliche finanzielle Stabilität bei der Fälligkeitsstruktur seiner Verbindlichkeiten.












