Die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland verzeichnet einen spürbaren Anstieg, bleibt nach Einschätzung von Branchenexperten jedoch im Rahmen einer konjunkturellen Normalisierung. Anlässlich des Deutschen Insolvenzverwalterkongresses 2026 in Berlin zog der Verband Insolvenzverwalter und Sachwalter Deutschlands e.V. (VID) eine Zwischenbilanz aus der aktuellen Praxis. Der Berufsverband mahnte an, bestehende Sanierungsinstrumente zu schützen, Verbraucherinsolvenzen zu digitalisieren und die gesetzliche Ausgestaltung des Berufsrechts zügig voranzutreiben.
Nach Angaben der Amtsgerichte wurden von Januar bis Juli 2026 bundesweit 15.185 Unternehmensinsolvenzen beantragt, was einem Zuwachs von 6,9 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum entspricht. Allein auf das erste Halbjahr entfielen 12.812 Verfahren. Zu den am stärksten betroffenen Wirtschaftszweigen zählen der Bausektor, das Gastgewerbe sowie der Bereich Verkehr und Lagerei. Der VID-Vorsitzende Dr. Christoph Niering betonte, dass die Zahlen zwar erhöht seien, von einer Insolvenzwelle jedoch keine Rede sein könne. Vielmehr handele es sich um eine Rückkehr zu historischen Normalwerten nach Jahren atypisch niedriger Fallzahlen, verstärkt durch die anhaltend schwache Konjunktur.
Bedeutung des Insolvenzgeldes und Reform der Verbraucherinsolvenz
Für die Stabilisierung kriselnder Betriebe misst der Verband dem Insolvenzgeld eine zentrale Rolle bei. Die Leistung sichert die Entgelte der Beschäftigten für bis zu drei Monate und verschafft den Unternehmen den notwendigen Spielraum, um den operativen Betrieb aufrechtzuerhalten. Nach Ansicht Nierings bildet dieses Instrument oft das Fundament dafür, dass eine Fortführung nach dem Insolvenzantrag gelingen kann. Etwaige Einschränkungen würden Sanierungschancen mindern und bestehende Arbeitsplätze gefährden.
Parallel dazu sieht der VID erheblichen Handlungsbedarf bei den Verbraucherinsolvenzen, deren Gesamtzahl bei über 70.000 Verfahren pro Jahr liegt. In den ersten sieben Monaten des Jahres 2026 summierten sich die Anträge bereits auf 46.043 Fälle. Gemeinsam mit dem Deutschen Anwaltverein (DAV) hat der VID eine Reformkommission eingesetzt. Das Ziel besteht darin, Gerichte und Verwalter durch standardisierte und digitale Abläufe spürbar zu entlasten und Betroffenen einen schnelleren wirtschaftlichen Neuanfang zu ermöglichen.
Gesetzentwurf für ein einheitliches Berufsrecht
Im Juli 2026 legte das Bundesjustizministerium einen Entwurf zur gesetzlichen Regulierung des Berufsstands vor, womit Deutschland im europäischen Vergleich eine bisherige Leerstelle schließt. Der Entwurf sieht unter anderem folgende Kernpunkte vor:
- —Einführung einer bundesweiten Zulassung anstelle von über 190 dezentralen gerichtlichen Vorauswahllisten
- —Verpflichtende Sachkundeprüfung für Berufseinsteiger zur Sicherung einheitlicher Standards
- —Etablierung eines zentralen Registers sowie einer übergeordneten Berufsaufsicht
Der VID begrüßt die Initiative, mahnt jedoch Nachbesserungen an. Die geplante Insolvenzverwalterkammer müsse schlank, voll digitalisiert und als echte Selbstverwaltung organisiert sein, während die Aufsicht über konkrete Verfahren bei den zuständigen Insolvenzgerichten verbleiben soll. Zudem fordert der Verband, auch die Eigenverwaltung zwingend in das Berufsrecht einzubinden. Da volkswirtschaftlich bedeutende Verfahren häufig in Eigenverwaltung abgewickelt werden, müssten hier dieselben hohen Qualifikationsanforderungen an die handelnden Akteure gelten.














