Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag zur Reform des europäischen Vergaberechts präsentiert. Dieser Entwurf beabsichtigt eine Vereinfachung und Flexibilisierung von Vergabeverfahren und eine stärkere Orientierung an Qualität sowie strategischen Zielen. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt diesen Reformansatz grundsätzlich, betont jedoch die Notwendigkeit klarer und rechtssicherer Regelungen. Ziel ist es, zu gewährleisten, dass Vereinfachungen nicht zu Lasten der Planungsqualität, des Mittelstands oder eines fairen Wettbewerbs gehen.
Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, äußerte, dass eine Vereinfachung des europäischen Vergaberechts grundsätzlich zu befürworten sei. Sie hob hervor, dass besonders bei geistigen und kreativen Leistungen der Wettbewerb um die beste Lösung im Mittelpunkt stehen sollte, und nicht ausschließlich der Preis. Daher sei der Erhalt bewährter Instrumente für Qualität und fairen Wettbewerbs von entscheidender Bedeutung.
Die BAK bewertet die stärkere Gewichtung des Preis-Leistungs-Verhältnisses gegenüber dem alleinigen niedrigsten Preis positiv. Ebenso wird der grundsätzliche Erhalt nationaler Gestaltungsspielräume begrüßt. Dies zeigte sich insbesondere in der Regelung zur losweisen Vergabe, die im Artikel explizit enthalten ist. Diese Bestimmung war in einer im Juli bekannt gewordenen Entwurfsfassung noch nicht vorgesehen. BAK-Vizepräsidentin Evelin Lux hatte sich Anfang September in einem Gespräch mit der Europäischen Kommission nachdrücklich für deren Aufnahme eingesetzt, was nun als positiver Schritt gewertet wird. Die Ausgestaltung weiterer Spielräume soll nun so erfolgen, dass die Planungsqualität und die Verfahrensvielfalt gestärkt werden.
Kernforderungen der Bundesarchitektenkammer
Im Zuge des Gesetzgebungsprozesses formuliert die Bundesarchitektenkammer zwei zentrale Forderungen. Diese sollen dazu beitragen, die hohen Standards im Planungsbereich zu sichern und den Wettbewerb für alle Akteure fair zu gestalten.
- —Planungswettbewerbe rechtssicher verankern: Planungswettbewerbe sind als wesentliches Instrument für Qualitätswettbewerb, Innovation und Baukultur ausdrücklich zu ermöglichen. Die Beauftragung von Preisträgern muss rechtssicher ausgestaltet werden.
- —Faire Vergütung eigenständiger Planungsleistungen: Wenn konkrete Lösungen oder Entwürfe verlangt werden, müssen Mitgliedstaaten eine angemessene Vergütung vorsehen können. Dies soll sicherstellen, dass insbesondere kleinere Büros nicht aufgrund hoher Teilnahmeaufwände vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
Die Bundesarchitektenkammer wird den weiteren Gesetzgebungsprozess im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union eng begleiten. Ihr Engagement gilt der Sicherstellung, dass nationale Gestaltungsspielräume und die spezifischen Anforderungen an Planungsleistungen im weiteren Verfahren rechtssicher Berücksichtigung finden.














