Das geplante Quartier am Bahnhof in der oberbayerischen Gemeinde Taufkirchen soll städtebaulich als Gesamtkonzept verstanden, operativ jedoch in einzelnen Abschnitten realisiert werden. Einen entsprechenden Grundsatzbeschluss fasste der Gemeinderat Taufkirchen am 29. Oktober 2026 einstimmig. Im Mittelpunkt der Entscheidung steht der Prüfauftrag, die Neugestaltung des Areals der bestehenden Lindenpassage zeitlich vorzuziehen und über die Sonderregelungen des Baugesetzbuchs zu beschleunigen.
Als planungsrechtliche Grundlage für das Vorhaben dient Paragraf 31 Absatz 3 des Baugesetzbuchs, der sogenannte Bauturbo. Da das Grundstück der in die Jahre gekommenen Passage bereits vollständig erschlossen ist, könnte der Neubau als erster eigenständiger Bauabschnitt des Gesamtquartiers realisiert werden. Die vorliegenden Planungen sehen für diesen Bereich vorwiegend Wohnbebauung vor, die im Erdgeschoss durch ergänzende Einzelhandelsflächen komplettiert werden soll.
Beschleunigte Realisierung vor Abschluss des Gesamtverfahrens
Durch das Votum des Gremiums wird nun formal geklärt, ob der Neubau bereits vor dem finalen Abschluss des Bauleitplanverfahrens für das gesamte Quartier am Bahnhof genehmigt und begonnen werden kann. Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Taufkirchen, Dr. Sebastian Thoma, betonte in der öffentlichen Sitzung, dass die Kommune das Gesamtquartier zwar weiterhin als gestalterische Einheit betrachte, eine etappenweise Umsetzung aber dort geprüft werden solle, wo ein früherer Baubeginn sinnvoll erscheine. Die Lindenpassage biete für diesen Ansatz adäquate Voraussetzungen.
Im Gemeinderat bestand Einigkeit darüber, dass das Bestandsgebäude der Lindenpassage dringend erneuert werden müsse, da die Liegenschaft derzeit ein unvorteilhaftes Erscheinungsbild im Ortsteil bilde. Bei der künftigen Entwicklung mahnten die Mandatsträger zugleich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Wohnraum, gewerblichen Nutzungen und erforderlichen sozialen Einrichtungen an. Die konkreten Verpflichtungen der Eigentümer sowie deren Beiträge zur örtlichen Infrastruktur sollen in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich fixiert werden.
Eigentümergemeinschaft und Ausblick
Die Eigentümergemeinschaft des Quartiers am Bahnhof begrüßte den einstimmigen Beschluss des Gemeinderats als wesentlichen Fortschritt im Entwicklungsprozess. Der Beschluss schaffe eine tragfähige Grundlage, um die offenen Punkte gemeinsam mit der Verwaltung abzuarbeiten. Als nächste Schritte stehen die vertiefte Prüfung der rechtlichen und planerischen Parameter sowie die Fortführung der Vertragsverhandlungen zwischen der Gemeinde und der Eigentümerseite an.
- —Einstimmiger Beschluss des Gemeinderats Taufkirchen vom 29. Oktober 2026 zur abschnittsweisen Quartiersentwicklung
- —Prüfung der vorgezogenen Realisierung der Lindenpassage gemäß § 31 Abs. 3 BauGB (Bauturbo)
- —Nutzungskonzept mit überwiegend Wohnraum und ergänzenden Erdgeschoss-Ladenflächen auf voll erschlossenem Areal
- —Regelung der Eigentümerpflichten und Infrastrukturabgaben über einen städtebaulichen Vertrag














