Mit dem Inkrafttreten des neuen § 106 „Solarenergie in Gebäuden“ des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) wird ab dem Jahr 2027 eine bundesweite Pflicht zur Installation von Solarenergieanlagen auf neuen Gewerbegebäuden verankert, sofern diese eine Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern aufweisen. Diese Vorgabe ergänzt die bereits in einigen Bundesländern bestehenden Solarpflichten, wobei strengere landesrechtliche Regelungen weiterhin Bestand haben können. Die frühzeitige Berücksichtigung des Solarpotenzials ist bereits in der Entwurfsphase des Gebäudes vorgesehen.
Aktuell wird die öffentliche Diskussion primär von der bevorstehenden EEG-Novelle und der Reform der Netzentgelte, bekannt als AgNes, dominiert. Dennoch sind diese Themen für Unternehmen, die Neubauten für 2027 planen, unmittelbar relevant. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den späteren Betrieb der Solaranlagen sind noch nicht final definiert, was eine Herausforderung für Investitionsentscheidungen darstellt. Ungeachtet dessen ist eine vorausschauende Planung essentiell.
Integrale Planung von Gebäude und Photovoltaikanlage
Für Gewerbeimmobilien ist es aus Expertensicht ratsam, Gebäude und Photovoltaikanlage von Beginn an als eine Einheit zu planen. Dies beinhaltet die frühzeitige Abstimmung des Netz- und Transformatoranschlusses sowie die Berücksichtigung von Anforderungen an Brandschutz und Dachstatik. Eine solche integrierte Herangehensweise schafft bereits in der Gebäudeplanungsphase die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der zukünftigen Solaranlage.
Florian Appel, Geschäftsführer der Enexdo GmbH, hebt hervor, dass die Solarpflicht ein Thema in den Fokus rückt, das ohnehin frühzeitig in die Gebäudeplanung integriert werden sollte. Er betont die gegenwärtige Situation, in der Unternehmen Entscheidungen treffen müssen, obwohl die zukünftigen Rahmenbedingungen für Photovoltaikanlagen noch nicht vollständig geklärt sind.
Wirtschaftliche Auslegung und offene Fragen
Die Dimensionierung einer Aufdachanlage sollte sich am spezifischen Strombedarf und am Verbrauchsprofil des jeweiligen Betriebs orientieren. Für überschüssig produzierten Solarstrom sind entsprechende Speicher- oder Vermarktungsmöglichkeiten vorzusehen. In die Wirtschaftlichkeitsberechnungen müssen dabei auch die noch ausstehenden Auswirkungen der EEG-Novelle und der Netzentgeltreform AgNes einbezogen werden. Diese Faktoren sind entscheidend für die finale Rentabilität und Planungssicherheit von Solaranlagen auf Gewerbeimmobilien.














