Der Sozialausschuss des Münchner Stadtrats hat die Einführung eines Mietenmonitors beschlossen. Dieses digitale Instrument dient der Analyse von Online-Mietangeboten und dem Abgleich mit dem aktuellen Mietspiegel unter Berücksichtigung relevanter Ausstattungsmerkmale. Ziel ist es, Vermieter auf mögliche Diskrepanzen zu rechtlichen Vorgaben hinzuweisen und somit eine Markttransparenz zu fördern. Das Projekt ist zunächst bis zum 31. Dezember 2028 befristet und wird anschließend einer Wirksamkeitsprüfung unterzogen.
Oberbürgermeister Dominik Krause äußerte sich zur Notwendigkeit dieser Maßnahme, indem er die hohe Belastung der Münchner Bürger durch das rekordhohe Mietniveau hervorhob. Die Stadt beabsichtige, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um der Mietpreisspirale entgegenzuwirken und Mieter vor überhöhten Forderungen zu schützen. Bei signifikanten Überschreitungen des zulässigen Mietniveaus sollen Vermieter aufgefordert werden, ihre Angebote zu überprüfen. Krause führte aus, dass Vermietern die Rechtswidrigkeit ihrer Forderungen nicht immer bewusst sei, da sie oft die von Internetportalen vorgeschlagenen, aber mitunter zu hohen Mieten übernähmen.
Herausforderungen im Mietrecht
München verzeichnet bei Neuvermietungen eine häufige Überschreitung des bereits hohen durchschnittlichen Mietniveaus. Dies legt den Verdacht nahe, dass geforderte Mieten möglicherweise gegen das geltende Mietrecht, insbesondere gegen Bestimmungen zur Mietpreisüberhöhung oder zum Mietwucher, verstoßen. Die Stadt München ist jedoch rechtlich daran gehindert, in privatrechtlich abgeschlossene Mietverträge direkt einzugreifen.
Die Sanktionierung illegaler Mietpreisüberhöhungen gestaltet sich aufgrund hoher rechtlicher Hürden als schwierig. Insbesondere die Vorschriften des § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (WiStG) sind kaum durchsetzbar, da der Nachweis der Ausnutzung eines knappen Angebots an vergleichbarem Wohnraum selbst in einer angespannten Marktlage wie München eine große Herausforderung darstellt. Angesichts dieser Umstände fordert die Stadt München seit vielen Jahren gemeinsam mit anderen Kommunen eine Gesetzesänderung auf Bundesebene, welche bislang noch nicht realisiert wurde.
Engagement in der Mietberatung
Bereits seit 1981 unterhält die Stadt München im Amt für Wohnen und Migration eine Mietberatungsstelle. Diese Einrichtung unterstützt Mieter bei Fragen rund um mietrechtliche Themen im freifinanzierten Wohnungsbereich. Jährlich werden dort etwa 25.000 Beratungsgespräche geführt. Damit nimmt München eine Vorreiterrolle in der Mietberatung ein und bietet den Bürgern eine wichtige Anlaufstelle in einem komplexen Rechtsgebiet.














