Die Hessische Mieterschutzverordnung für das Stadtgebiet Frankfurt am Main ist juristisch unwirksam. Dies hat das Landgericht Frankfurt in einem aktuellen Urteil entschieden und damit die vorangegangene Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt vollumfänglich bestätigt. Gegenstand des Verfahrens war die im November 2025 für die Dauer eines Jahres verlängerte landesrechtliche Verordnung, mit der unter anderem die Mietpreisbremse auf kommunaler Ebene durchgesetzt werden sollte.
Nach Auskunft einer Sprecherin des Gerichts besitzt die richterliche Entscheidung den Charakter eines wegweisenden Präzedenzfalls. Der Beschluss entzieht der bisherigen Regulierungspraxis in der hessischen Metropole die rechtliche Grundlage und dürfte unmittelbare Signalwirkung für gleichgelagerte juristische Auseinandersetzungen im gesamten Bundesland entfalten.
Kritik von Eigentümerverbänden an ministerieller Ausarbeitung
Auf Verbandsseite stieß der Urteilsspruch auf deutliche Zustimmung. Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, sieht in dem Richterspruch die Bestätigung der eigenen Rechtsauffassung. Der Eigentümerverband hatte bereits im Vorfeld wiederholt davor gewarnt, dass die Mieterschutzverordnung für ganz Hessen rechtlich keinen Bestand haben könne. Verantwortlich hierfür seien handwerkliche Fehler des zuständigen Ministeriums, die erhebliche Verunsicherung in bestehende Mietverhältnisse getragen hätten.
Nach Ansicht von Haus & Grund Hessen sei der Zeitpunkt für eine vollständige Abschaffung der Maßnahme gekommen. Nach zehn Jahren Mieterschutzverordnung lasse sich weder auf Mieter- noch auf Vermieterseite eine spürbare Entlastung oder Verbesserung der Marktlage erkennen. Zur Untermauerung verweist Ehrhardt auf Schleswig-Holstein: Dort wurde die Mietpreisbremse vor fünf Jahren aufgehoben, ohne dass sich im Vergleich zu anderen Bundesländern negative Verwerfungen eingestellt hätten.
Auswirkungen auf Marktmechanismen und Wohnungsneubau
Ehrhardt bewertet staatliche Preisregulierungen im Wohnungssektor grundsätzlich kritisch. Preisbegrenzungen wirkten sich nachteilig auf den Wohnungsmarkt aus, da sie Kapitalgeber abschrecken und private Investitionen in den Wohnungsbau nachhaltig ausbremsen. Auf diese Weise bilde die Verordnung ein wesentliches Hindernis für die zwingend erforderliche Schaffung von neuem Wohnraum.
- —Bestätigung der Unwirksamkeit der für Frankfurt verlängerten Mieterschutzverordnung durch das Landgericht
- —Einstufung des Urteils als potenzieller Präzedenzfall für ganz Hessen
- —Kritik an handwerklichen Mängeln der Verordnung und fehlenden Markteffekten nach zehn Jahren Laufzeit
- —Forderung nach Abschaffung der Mietpreisbremse nach dem Vorbild von Schleswig-Holstein zur Förderung von Neuinvestitionen













