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Investitionsschutzgesetz: ZIA begrüßt Pläne zur Hürde für Vergesellschaftungen

Der Zentrale Immobilien Ausschuss begrüßt das geplante Investitionsschutzgesetz als klares Signal für den Schutz privaten Eigentums und verlässliche Rahmenbedingungen im Wohnungsbau.

KI-generiertInvestitionsschutzgesetz: ZIA begrüßt Pläne zur Hürde für Vergesellschaftungen – KI-generiertes Symbolbild
Investitionsschutzgesetz: ZIA begrüßt Pläne zur Hürde für Vergesellschaftungen. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) hat die Ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt zu einem geplanten Investitionsschutzgesetz positiv aufgenommen. Die Gesetzesinitiative sieht vor, Vergesellschaftungen auf Grundlage von Artikel 15 des Grundgesetzes an spürbar strengere rechtliche Vorgaben zu knüpfen. Nach Einschätzung des Branchenverbandes stärkt dieses Vorhaben die Rechtssicherheit für private Kapitalgeber und setzt ein wesentliches Signal für den Wohnungsneubau.

ZIA-Präsidentin Iris Schöberl bezeichnete die Pläne als erfreuliche Entwicklung für wohnungssuchende Bürger. Für ein anhaltendes Engagement in Wohnungsbestände und Neubauprojekte seien verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen sowie kalkulierbare Risiken bezüglich des Eigentums zwingend erforderlich. Ein wirksamer Schutz privater Investitionen komme letztlich sowohl den Wohnungssuchenden als auch dem Wirtschaftsstandort Deutschland zugute.

Strenge Kriterien für Eingriffe nach Artikel 15 Grundgesetz

Die formulierten Eckpunkte des Vorhabens definieren die Vergesellschaftung von Mietwohnungen ausdrücklich als letztes Mittel. Ein solcher Schritt setzt künftig voraus, dass seine zwingende Notwendigkeit fundiert und nachvollziehbar dargelegt wird. Zudem verlangt der Entwurf den Nachweis, dass sämtliche alternativen Instrumente zur Schaffung von Wohnraum und zur Stabilisierung des Marktes ausgeschöpft wurden. Dies betrifft vorrangig Neubauinvestitionen sowie bestehende Förderprogramme.

Flankiert werden diese Hürden durch klare Vorgaben zum finanziellen Ausgleich. Sollte es dennoch zu einer Vergesellschaftung kommen, muss eine Entschädigung nach den Leitlinien des Gesetzes streng auf Basis des tatsächlichen Verkehrswertes erfolgen.

  • —Einstufung von Vergesellschaftungen ausschließlich als Ultima Ratio bei nachgewiesener Notwendigkeit
  • —Vorherige Ausschöpfung aller alternativen Förder- und Neubaumaßnahmen zur Marktstabilisierung
  • —Ermittlung von Entschädigungen strikt nach dem Verkehrswert durch ein unabhängiges Gutachten
  • —Vollständige und unmittelbare Auszahlung der Entschädigungssumme in Geld

Forderung nach zügiger gesetzlicher Umsetzung

Iris Schöberl mahnte an, die angekündigten Eckpunkte nun ohne Verzögerung in ein rechtssicheres Bundesgesetz zu überführen. Nach Ansicht des Verbandes bleibt die Ausweitung des Wohnungsneubaus die wirksamste Maßnahme, um bestehenden Wohnungsmangel wirksam zu bekämpfen und Mieten auf Dauer stabil zu halten.

Anstelle anhaltender Debatten über Enteignungen fordert die Spitzenorganisation von der Politik konkrete Verbesserungen der Rahmenbedingungen. Notwendig seien vor allem eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie eine zielgerichtete Förderung des Wohnungsbaus, um das benötigte Kapital verlässlich im Markt zu halten.

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