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Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E: Bundesarchitektenkammer befürwortet rechtlichen Rahmen für einfacheres Bauen

Die Bundesarchitektenkammer begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E, der durch Basisstandards kostengünstigeres und ressourcenschonendes Bauen ermöglichen soll.

KI-generiertGesetzentwurf zum Gebäudetyp E: Bundesarchitektenkammer befürwortet rechtlichen Rahmen für einfacheres Bauen – KI-generiertes Symbolbild
Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E: Bundesarchitektenkammer befürwortet rechtlichen Rahmen für einfacheres Bauen. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat ihre ausdrückliche Unterstützung für den vorgelegten Gesetzentwurf zum sogenannten Gebäudetyp E bekundet. Mit der gesetzlichen Etablierung eines eigenständigen Vertragstypus, der auf verbindliche Basisstandards setzt, soll künftig ein verlässlicher Rechtsrahmen für einfacheres, wirtschaftlicheres sowie ressourcenschonendes Planen und Realisieren über alle Gebäudetypen hinweg geschaffen werden.

Erhöhte Rechtssicherheit und Entlastung bei den Wohnkosten

Die Initiative für diese Neuregelung geht maßgeblich auf die Architektenkammern zurück. Im Kern zielt der Ansatz darauf ab, planenden Berufen wieder erweiterte Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume einzuräumen. Zugleich sollen unnötige Kostenstrukturen abgebaut werden, die bislang regelmäßig durch überzogene Komfort- und Ausstattungsnormen entstehen.

Andrea Gebhard, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, sieht in dem Vorhaben eine bedeutende Möglichkeit, die Baukosten spürbar zu senken. Die Schaffung einer gesonderten Vertragskategorie sorge für Transparenz und stärke zugleich den Verbraucherschutz. Gebhard hob hervor, dass erzielte Einsparungen durch praxisgerechtere Vorgaben direkt bei den Menschen ankommen müssten, insbesondere über bezahlbare Wohnungsmieten. Besonders kommunale Wohnungsbaugesellschaften mit eng gesteckten Zielmieten könnten von diesen Spielräumen spürbar profitieren.

Fokus auf Planungsqualität und Lebenszyklus

Aus Sicht der Bundesarchitektenkammer bietet die Neuregelung die Aussicht, unverhältnismäßige Vorgaben dauerhaft abzubauen und den Gebäudetyp E im Baubereich als neuen Standard zu etablieren. Dabei mahnt die Standesvertretung jedoch an, stets den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks zu berücksichtigen. Was in der Erstellung billig ausgeführt werde, dürfe sich langfristig nicht zu einer problematischen Immobilie entwickeln.

  • —Schaffung eines rechtssicheren Rahmens mit Basisstandards für alle Gebäudetypen
  • —Reduzierung überzogener Komfort- und Ausstattungsvorgaben zur Baukostensenkung
  • —Fokussierung auf die langfristige Wirtschaftlichkeit über die gesamte Gebäudelebensdauer
  • —Wahrung hoher Wohn- und Ausführungsqualität durch intelligente Planungsleistungen

Präsidentin Gebhard betonte in diesem Kontext, dass qualifizierte Planung keinen Kostentreiber darstelle, sondern das fundamentale Element für dauerhafte Nachhaltigkeit, Rentabilität und Wohnqualität bilde. Einfacheres Bauen bedeute keinen qualitativen Verzicht, sondern erfordere eine intelligentere Konzeption. Die Bundesarchitektenkammer wird den Entwurf bis zum Ablauf der Frist am 9. November 2026 eingehend prüfen und sich weiterhin für praxistaugliche Regelungen einsetzen, um Planenden wie Bauherrschaften verbindliche Rechtssicherheit für bezahlbares Bauen zu garantieren.

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