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Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E: Bayern fordert Nachbesserungen von der Bundesregierung

Bayerns Staatsregierung und die Bayerische Architektenkammer fordern Nachbesserungen am neuen Bundesgesetzentwurf zum vereinfachten Bauen nach Gebäudetyp E.

KI-generiertGesetzentwurf zum Gebäudetyp E: Bayern fordert Nachbesserungen von der Bundesregierung – KI-generiertes Symbolbild
Gesetzentwurf zum Gebäudetyp E: Bayern fordert Nachbesserungen von der Bundesregierung. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Das Bundesjustizministerium und das Bundesbauministerium haben einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Einführung des sogenannten Gebäudetyps E vorgelegt. Die Neuregelung soll rechtliche Hürden für einfacheres und kostengünstigeres Bauen abbauen. Während die bayerische Staatsregierung das Tätigwerden auf Bundesebene grundsätzlich begrüßt, bewerten führende Vertreter des Freistaats die geplante Ausgestaltung als unzureichend und fordern deutliche Korrekturen im weiteren Gesetzgebungsverfahren.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter erklärte, die Bundesregierung bleibe bei der Umsetzung ihres Koalitionsvertrags auf halbem Weg stehen. Insbesondere der vorgesehene Zeitplan stoße auf Unverständnis: Ein Gesetzgebungsverfahren, das sich bis Mitte 2027 hinziehen könnte, vergebe wertvolle Zeit in einer ohnehin angespannten Lage der Bauwirtschaft. Das Ministerium hatte die ursprüngliche Initiative der Bayerischen Architektenkammer aufgegriffen, zudem setzte sich Bernreiter während seines Vorsitzes in der Bauministerkonferenz für den Standard ein.

Kritik an Verfahrenshürden und Kostenvergleichen

Konkrete Kritikpunkte der bayerischen Landesregierung betreffen die praktische Handhabung des Gesetzentwurfs. Bernreiter betonte, dass die geplante Voraussetzung gesonderter Vereinbarungen zur Anwendung gesetzlicher Mindeststandards unnötig kompliziert sei und die Akzeptanz des Modells schmälern werde. Zudem sorge der vorgesehene Kostenvergleich zwischen herkömmlichen Ausführungsstandards und dem neuen Basisstandard für zusätzlichen Mehraufwand, anstatt Rechtssicherheit zu schaffen.

Justizminister Josef Schmid verwies auf die Dimension der baurechtlichen Vorgaben in Deutschland, die derzeit auf rund 20.000 Vorschriften geschätzt werden. Der Gebäudetyp E müsse den gesetzlichen Basisstandard so vereinfachen, dass bezahlbarer Wohnraum für Familien und Normalverdiener realisiert werden könne, ohne Sicherheitsanforderungen zu gefährden. Zusätzliche Aufklärungspflichten und vertragliche Hürden würden diesem Leitgedanken jedoch widersprechen.

Pilotprojekte in Bayern und Reaktionen der Architektenkammer

Im Freistaat Bayern laufen bereits 19 Pilotprojekte zur Erprobung vereinfachter Bauweisen. Ein erstes Wohngebäude wurde bereits fertiggestellt und hat sich in der Praxis bewährt. Die Erfahrungen zeigen, dass reduzierte Vorgaben direkte Einsparungen im Planungs- und Bauprozess ermöglichen können — vorausgesetzt, die rechtlichen Rahmenbedingungen sind pragmatisch gefasst.

Die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer, Prof. Lydia Haack, bewertete das Vorliegen des Entwurfs positiv, da die Ausgestaltung des Regelwerks nun fundiert debattiert werden könne. Um bezahlbaren Wohnraum bereitzustellen, Bestandsbauten zu erhalten und die Bauwende zu bewältigen, seien bedarfsgerechte und flexible Instrumente unerlässlich. Der Gebäudetyp E eröffne hierfür wesentliche Perspektiven, müsse im Detail jedoch praxistauglich ausgestaltet werden.

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