Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat den lang erwarteten Referentenentwurf zur Einführung des sogenannten Gebäudetyps E vorgelegt. Das Gesetzesvorhaben soll rechtliche Grundlagen schaffen, um den Neubau in Deutschland spürbar zu vereinfachen und Kosten zu senken. Nach Einschätzung des Zentralen Immobilien Ausschusses verfehlt der Entwurf in seiner gegenwärtigen Fassung jedoch das zentrale Ziel, kostengünstiges Bauen als neuen Regelfall im Markt zu etablieren.
Festhalten am bisherigen Standard durch Opt-In-Regel
Im Mittelpunkt der Kritik der Branchenvertretung steht die im Entwurf verankerte Opt-In-Regelung. Wer künftig von den bisherigen, oft kostenintensiven Ausführungsstandards abweichen und einfacher bauen möchte, muss dies gesondert und ausdrücklich in Textform vereinbaren. Das allgemeine Werkvertragsrecht sowie dessen strenger Maßstab für die geschuldete Beschaffenheit eines Bauwerks bleiben damit weiterhin der rechtliche Ausgangspunkt jedes Bauvorhabens.
Aus Sicht der Immobilienwirtschaft verkehrt dieses Modell die erforderliche Reformlogik. Anstatt ein kostenoptimiertes Basisniveau gesetzlich als Standard zu definieren, von dem Vertragsparteien bei Bedarf nach oben abweichen können, bleibt das bisherige Überniveau die rechtliche Norm. Die Beteiligten müssen aktiv nach unten optieren, was in der Praxis zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen und die angestrebten Kostensenkungen ausbremsen dürfte.
- —Unveränderte Beibehaltung des bisherigen Werkvertragsrechts als gesetzlicher Maßstab
- —Erfordernis einer gesonderten Vereinbarung in Textform für einfachere Ausführungen
- —Fortführung des bisherigen hohen Baustandards als Referenzniveau statt als Ausnahme
ZIA fordert echtes neues Normal statt Sonderoption
ZIA-Hauptgeschäftsführerin Aygül Özkan betonte, dass der entscheidende Schritt zu bezahlbarem Wohnraum mit diesem Entwurf nicht gelungen sei. Die Wirtschaft habe sich ein neues Normal gewünscht, erhalte nun jedoch lediglich eine Sonderoption. Wer darauf baue, dass der Gebäudetyp E das Bauen in Deutschland grundlegend günstiger mache, werde mit der vorgeschlagenen Regelung allein das angestrebte Ziel nicht erreichen.
Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft kündigte an, den Referentenentwurf des Ministeriums nun auf detaillierter Ebene zu prüfen. Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens will sich der Verband mit Nachdruck dafür einsetzen, dass Nachbesserungen vorgenommen werden, um einfaches und wirtschaftliches Planen und Errichten von Gebäuden im Bauvertragsrecht tatsächlich praxistauglich abzusichern.













