Mit dem Entwurf für den sogenannten Gebäudetyp E beabsichtigt die Bundesregierung, das Bauen in Deutschland spürbar zu verbilligen. Durch den vertraglichen Verzicht auf ausgewählte Komfortstandards sollen die Bauwerkskosten um zehn bis 15 Prozent sinken. Die Liberale Immobilienrunde e. V. (LIR) begrüßt das Vorhaben im Grundsatz, bewertet die konkrete Ausgestaltung des Regierungsentwurfs jedoch als unzureichend.
Nach Auffassung des Verbandes führt das Gesetz in seiner jetzigen Form nicht zu einfachen Verfahren, sondern birgt die Gefahr neuer Nachweispflichten und Haftungsrisiken bei weiterhin hohem Kostenniveau. Petra Müller, Vorstandsvorsitzende der LIR und ehemalige Bundestagsabgeordnete, betont, dass Einsparungen bei Steckdosen oder der Verzicht auf Handtuchheizkörper die Krise im Wohnungsbau nicht beenden werden. Notwendig sei vielmehr ein Eingriff bei den wesentlichen Kostentreibern: überzogenen technischen Normen, langwierigen Genehmigungsprozessen sowie zusätzlichen kommunalen Vorgaben.
Rechtsunsicherheit im Zivil- und Mietrecht
Kritisch sieht die LIR insbesondere die offenen zivilrechtlichen Fragen. Falls Bauherren und Ausführende jede Standardabweichung und die daraus erzielte Ersparnis detailliert dokumentieren müssen, entsteht neuer bürokratischer Aufwand. Zudem bleibe ungeklärt, inwiefern reduzierte Standards bei einer späteren Vermietung vor Gericht rechtssicher Bestand haben.
Müller fordert daher verbindliche gesetzliche Mindeststandards, auf die sich alle Projektbeteiligten verlässlich stützen können. Ein Regelwerk zur Baukostensenkung dürfe nicht in komplizierteren Vertragskonstruktionen münden, die neue rechtliche Risiken für Planer und Eigentümer schaffen.
Forderung nach einer breiteren Reform
Die Immobilienrunde spricht sich dafür aus, den Reformansatz im laufenden Gesetzgebungsverfahren deutlich auszuweiten. Neben rein technischen Normen müssten auch energetische Auflagen, Sonderregelungen der Kommunen, Erschließungskosten sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen auf ihre wirtschaftlichen Folgen überprüft werden — ohne dabei Kernbereiche wie Sicherheit und Gesundheitsschutz zu schwächen.
- —Bundesweit einheitliche Mindeststandards für kostengünstigen Wohnraum
- —Rechtssichere Abweichungsmöglichkeiten von nicht sicherheitsrelevanten Normen
- —Eindeutige mietrechtliche Absicherung vereinbarter Baustandards
- —Spürbarer Abbau bestehender Dokumentations- und Nachweispflichten
Nach Ansicht des Verbandes entsteht bezahlbarer Wohnraum nicht durch bloße Begriffsänderungen, sondern durch den politischen Willen zur echten Standardvereinfachung. Das parlamentarische Verfahren müsse genutzt werden, um Vorhaben wieder in die wirtschaftliche Realisierbarkeit zu überführen.














