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Gebäudetyp E: Branchenkritik an rechtlichen Lücken im Referentenentwurf

Der Referentenentwurf zum Gebäudetyp E greift laut Branchenvertretern zu kurz: Ungelöste mietrechtliche Fragen und bürokratische Pflichten hemmen das Potenzial für kostengünstigen Wohnraum.

KI-generiertGebäudetyp E: Branchenkritik an rechtlichen Lücken im Referentenentwurf – KI-generiertes Symbolbild
Gebäudetyp E: Branchenkritik an rechtlichen Lücken im Referentenentwurf. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf zur Einführung des Gebäudetyps E vorgelegt. Die Neuregelung soll einen gesetzlichen Basisstandard etablieren, um Bauprozesse zu verschlanken und die Kosten im Wohnungsbau zu senken. Vertreter der Bau- und Immobilienwirtschaft sehen in den aktuellen Plänen jedoch deutliche Versäumnisse, die den angestrebten Vereinfachungseffekt gefährden.

Sun Jensch, Gründerin und Geschäftsführerin der Koalition für Holzbau, bewertet den Vorstoß kritisch. Zwar biete die Bauwirtschaft durch industrielle Vorfertigung, modernes Holzbauwesen sowie serielles und modulares Bauen längst wirtschaftliche und anspruchsvolle Lösungen, doch fehle es an den nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen, um diese Verfahren flächendeckend einzusetzen. Der aktuelle Entwurf bleibe hinter dem Anspruch zurück, dem innovativen Bauen zu einem echten Durchbruch zu verhelfen.

Mangelnde Verzahnung mit dem Mietrecht und bürokratische Hürden

Ein wesentlicher Schwachpunkt liegt nach Einschätzung von Branchenkennern im Verhältnis von Vertrags- und Mietrecht. Wer im Bauvertrag vereinfachte Standards vereinbart, sieht sich bei der späteren Vermietung weiterhin unkalkulierbaren juristischen Risiken ausgesetzt. Diese fehlende Verzahnung führe dazu, dass Bauherren die vorgesehenen Erleichterungen aus Sorge vor Rechtsstreitigkeiten meiden könnten.

Zusätzlich drohen neue Dokumentationsanforderungen den administrativen Aufwand spürbar zu erhöhen, wodurch die intendierte Erleichterung in neue bürokratische Hemmnisse umschlagen könnte. Jensch betont, dass ein gesetzlicher Basisstandard keineswegs ein Bauen zweiter Klasse bedeute, sondern für einen bewussten Umgang mit Ressourcen und Kosten stehe, ohne die Gebrauchstauglichkeit oder die Sicherheit zu beeinträchtigen. Erste praxistaugliche Ansätze für derartige Standards wurden bereits in Hamburg und Schleswig-Holstein erprobt.

Forderung nach Korrektur überzogener Baunormen

Eine echte Senkung der Baukosten erfordert aus Sicht von Experten zudem einen grundlegenden Eingriff in das Normenwesen. Bereits seit 2024 wird die Notwendigkeit einer Vereinfachung intensiv diskutiert. Prof. Dietmar Walberg, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen, verwies in diesem Kontext auf den ausgeprägten Normen-Frust innerhalb der Branche und forderte eine Überprüfung überzogener Vorgaben.

Damit der Gebäudetyp E einen substanziellen Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum leisten kann, fordern Fachverbände vom Bundesjustizministerium nun Nachbesserungen. Erforderlich seien eine lückenlose rechtliche Absicherung über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie hinweg und der gezielte Verzicht auf verzichtbare technische Standards.

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