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Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Anforderungen an die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden

Das ab Juli 2026 wirksame Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) erweitert die Anforderungen an die Gebäudeautomation für Nichtwohngebäude erheblich und betrifft nun auch Immobilien mit geringerer Heiz- oder Klimaleistung.

KI-generiertGebäudemodernisierungsgesetz: Neue Anforderungen an die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden – KI-generiertes Symbolbild
Gebäudemodernisierungsgesetz: Neue Anforderungen an die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Das Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 führt zu einer signifikanten Ausweitung der Anforderungen an die Gebäudeautomation in Nichtwohngebäuden. Insbesondere § 56 GModG definiert nun umfangreiche Vorgaben für Gebäudeautomation, Energiemonitoring, Raumklimaqualität und automatische Beleuchtungssteuerungen. Bislang galten vergleichbare Bestimmungen primär für große Nichtwohngebäude mit einer Heiz- oder Klimaleistung von über 290 kW. Zukünftig werden bereits Gebäude mit einer Leistung von mehr als 70 kW erfasst.

Diese Neuerung bedeutet, dass zahlreiche Büro-, Verwaltungs- und Gewerbegebäude erstmals in den Anwendungsbereich der gesetzlichen Anforderungen fallen. Für Elektro- und TGA-Fachplaner sowie Projektentwickler ergibt sich daraus die Notwendigkeit, die Bestimmungen des GModG frühzeitig in ihre Planungsprozesse zu integrieren. Gira stellt auf ihrer Website hierfür praxisnahe Raumautomationslösungen dar, die sich an den Anforderungen des § 56 GModG, der DIN/TS 18599-11 sowie der ISO 52120 orientieren und konkrete Lösungsansätze für die Bereiche Beleuchtung, Beschattung, Heizen, Kühlen und Technisches Gebäudemanagement aufzeigen.

Auswirkungen auf Neubau und Bestand

Das GModG fordert für Neubauten mit über 70 kW Heiz- oder Klimaleistung eine digitale Energieüberwachungstechnik, die Überwachung der Raumklimaqualität, die Vernetzung der gebäudetechnischen Systeme sowie mindestens den Automationsgrad C gemäß DIN/TS 18599-11. Für Nichtwohngebäude, die mehr als 290 kW aufweisen, ist mindestens der Automationsgrad B vorgeschrieben. Eine weitere Anforderung des § 56 GModG für Neu- und Bestandsgebäude über 70 kW ist eine automatische Beleuchtungssteuerung, beispielsweise mittels Präsenzmeldern in angemessener Zonierung. Die Beleuchtung muss somit abhängig von der Nutzung eines Raumes automatisiert gesteuert werden.

Diese Regelung führt für viele Bestandsgebäude zu einem konkreten Nachrüstungsbedarf. Die Umsetzung muss grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 erfolgen, sofern keine nachgewiesene Unwirtschaftlichkeit vorliegt. Die Anforderungen an das Energiemonitoring betreffen ebenfalls künftig Neu- und Bestandsgebäude. Energieverbräuche und gebäudetechnische Anlagen sind kontinuierlich zu überwachen, auszuwerten und über geeignete Schnittstellen bereitzustellen. Im Gebäudebestand stellt dies aufgrund unterschiedlicher Zählerstrukturen, Systeme und Kommunikationsprotokolle eine Herausforderung dar, die in ein gemeinsames Monitoring integriert werden muss. Für bestehende Systeme können Nachrüstfristen von bis zu zehn Jahren ab Einbau gelten.

Planungsunterstützung und erweiterte Mehrwerte

Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben, die die notwendigen Gebäudefunktionen beschreiben, beginnt bereits in den frühen HOAI-Leistungsphasen. Hierbei müssen Fachplaner und Projektentwickler gesetzliche Anforderungen, Investitionskosten, Nutzeransprüche, ESG-Ziele, Fördermöglichkeiten und Gebäudekonzepte kohärent zusammenführen. Zur Unterstützung dieser komplexen Aufgabe stellt Gira umfangreiche Planungs- und Arbeitsmittel zur Verfügung. Diese beinhalten unter anderem:

  • Funktionsschemata und funktionale Beschreibungen
  • Ausschreibungstexte und Gerätestücklisten
  • Exposétexte und Produktbilder
  • BIM- und GAEB-Daten

Die bereitgestellten Unterlagen dienen als Grundlage für die HOAI-Leistungsphasen 2 bis 5 und sollen eine dokumentierte, nachvollziehbare sowie normgerechte Umsetzung der Anforderungen ermöglichen. Die angebotenen Lösungen von Gira fokussieren nicht ausschließlich auf die Erfüllung gesetzlicher Mindestanforderungen, sondern zeigen auch Möglichkeiten auf, wie Energieeffizienz, Betriebssicherheit und Nutzerkomfort miteinander kombiniert werden können. Dazu zählen Präsenz- und Konstantlichtregelungen, intelligente Sonnenschutzfunktionen, adaptive Beleuchtungssteuerungen, Anlagenüberwachung sowie gewerkeübergreifende Raumautomationskonzepte gemäß ISO 52120-1. Für die Umsetzung des Energiemonitorings empfiehlt Gira ergänzend das Produkt Sheet4Q der 4ba GmbH als Managementebene zur Erfassung, Auswertung und Visualisierung von Energiedaten.

Die Gira Akademie wird das Thema GModG gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Krödel vom IGT – Institut für Gebäudetechnologie in einem Online-Seminar am 20. Januar 2027 beleuchten. Das Seminar richtet sich an relevante Akteure wie Elektro- und TGA-Fachplaner, Projektentwickler, beratende Ingenieure, Betreiber von Nichtwohngebäuden sowie das Fachhandwerk und wird die Auswirkungen des § 56 GModG auf Planung, Gebäudeautomation und Energiemonitoring in Neu- und Bestandsgebäuden erörtern. Eine Aufzeichnung des Seminars wird im Anschluss verfügbar sein.

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