Die Vivonio-Gruppe hat sämtliche Geschäftsanteile an der fm Büromöbel GmbH an Orlando Capital verkauft. Die rechtliche Beratung für die Verkäuferseite übernahm GÖRG unter der Federführung von Partner Dr. Jan-Henric M. Punte aus Hamburg. Verkäuferin der Geschäftsanteile ist die Vivonio Furniture GmbH, welche durch Insolvenzverwalter Dr. Dietmar Haffa von Schultze & Braun vertreten wurde.
Dieser Erwerb durch Orlando Capital soll fm Büromöbel eine langfristige Perspektive für die zukünftige Unternehmensentwicklung eröffnen. Es wurde zugesichert, dass der Geschäftsbetrieb an den Standorten Bösel in Deutschland und Ampflwang in Österreich unverändert fortgeführt wird. Auch bestehende Kunden- und Lieferantenbeziehungen sowie der Mitarbeiterstamm bleiben erhalten.
Hintergrund und Unternehmensprofil
fm Büromöbel ist seit über 60 Jahren in der Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von Büromöbeln sowie in der Gestaltung von ganzheitlichen Einrichtungskonzepten für moderne Arbeitsumgebungen tätig. Das Unternehmen beschäftigt mehr als 400 Mitarbeitende in Deutschland und Österreich und deckt mit seinem Leistungsangebot wesentliche Teile der Wertschöpfungskette ab.
Der Verkauf erfolgte vor dem Hintergrund der Insolvenz der Muttergesellschaft Vivonio Furniture GmbH. Diese hatte Ende November 2024, damals noch unter dem Namen Vivonio Holding GmbH, einen Insolvenzantrag gestellt. fm Büromöbel war innerhalb der Vivonio-Gruppe die umsatzstärkste Gesellschaft. Das Unternehmen selbst war von der Insolvenz der Muttergesellschaft nicht direkt betroffen und konnte seinen Geschäftsbetrieb eigenständig fortsetzen.
Transaktionsbeteiligte
Dr. Jan-Henric M. Punte von GÖRG hat die Vivonio-Gruppe durch den gesamten Transaktionsprozess begleitet. Neben GÖRG und Schultze & Braun als Insolvenzverwalter waren weitere Akteure an der Transaktion beteiligt:
- —IMAP M&A Consultants AG
- —Troesser & Company
- —Willkie Farr & Gallagher LLP als Berater der Finanzierer
Der Vollzug der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der Erteilung der erforderlichen kartellrechtlichen Freigabe.














