Der Vorstand der DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG hat die Durchführung eines öffentlichen Aktienrückkaufprogramms beschlossen. Die Gesellschaft plant auf dieser Grundlage, eigene Anteile von den Anteilseignern zu erwerben. Der Erwerb vollzieht sich im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Erwerbsangebots, das sich an alle Aktionäre des Unternehmens richtet.
Konditionen und Volumen des Erwerbsangebots
Der Beschluss sieht vor, ein Volumen von bis zu 100.000 eigenen Aktien der Gesellschaft zurückzuerwerben. Dieser Umfang entspricht einem Anteil von rund 2,1 Prozent des gesamten Grundkapitals der DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG. Allen Anteilseignern wird damit die Möglichkeit eingeräumt, ihre Aktien im Rahmen der definierten Quoten anzudienen.
Für die Durchführung des Erwerbs wurde ein fester Angebotspreis festgesetzt. Die DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG offeriert den Aktionären einen Betrag von 18,00 Euro je Aktie. Der Rückkauf erfolgt zu diesen feststehenden finanziellen Parametern für alle teilnehmenden Aktionäre.
Rechtliche Ermächtigung und zeitliche Abwicklung
Die rechtliche Grundlage für den Erwerb eigener Anteilsscheine bildet der Beschluss der Hauptversammlung vom 5. Juli 2024. Das oberste Beschlussorgan hatte die Verwaltung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes ermächtigt, eigene Aktien der Gesellschaft zu erwerben. Von dieser Ermächtigung macht der Vorstand mit dem aktuellen Beschluss Gebrauch.
Für die Annahme des Angebots durch die Aktionäre wurde ein fester Zeitraum bestimmt. Die Frist für die Annahme des freiwilligen öffentlichen Rückkaufangebots beginnt am 12. November 2026 und läuft bis zum 27. November 2026.
- —Zielvolumen: Bis zu 100.000 eigene Aktien
- —Kapitalanteil: Rund 2,1 Prozent des Grundkapitals
- —Angebotspreis: 18,00 Euro je Aktie
- —Annahmefrist: 12. November 2026 bis 27. November 2026
Mit dem Ablauf des 27. November 2026 schließt das öffentliche Erwerbsangebot der DEFAMA Deutsche Fachmarkt AG. Bis zu diesem Datum können teiligungswillige Aktionäre ihre Papiere unter den von der Hauptversammlung vom 5. Juli 2024 genehmigten Rahmenbedingungen andienen.














