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Debatte um Minijobs: Auswirkungen auf Personalplanung und flexible Arbeitsmodelle

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) hat ein Impulspapier zur Rolle von Minijobs in der Personalplanung vorgelegt und warnt vor einer Einschränkung dieser Beschäftigungsform.

KI-generiertDebatte um Minijobs: Auswirkungen auf Personalplanung und flexible Arbeitsmodelle – KI-generiertes Symbolbild
Debatte um Minijobs: Auswirkungen auf Personalplanung und flexible Arbeitsmodelle. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) hat angesichts der aktuellen Debatte über die zukünftige Gestaltung von Minijobs ein Impulspapier veröffentlicht. Dieses Dokument, betitelt „Minijobs: Erwerbsbeteiligung stärken statt einschränken“, wurde diese Woche an politische Entscheidungsträger auf Bundes- und Länderebene übermittelt. Die Thematik gewinnt durch die jüngsten Landtagswahlen und die daraufhin neu entflammte Diskussion über den Reformkurs der Bundesregierung an Bedeutung.

Die DZG spricht sich in diesem Kontext nachdrücklich für die vollständige Beibehaltung des bestehenden Sonderstatus von Minijobs aus. Sie warnt gleichzeitig vor potenziellen zusätzlichen Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Anstatt die geringfügige Beschäftigung einzuschränken, wird vorgeschlagen, Anreize für eine verstärkte sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu schaffen. Dr. Marcel Klinge, Vorstandssprecher der DZG, weist darauf hin, dass Minijobs für viele Betriebe einen integralen Bestandteil der Personalplanung darstellen. Insbesondere an Wochenenden, während saisonaler Hochphasen oder bei kurzfristigen Nachfragespitzen seien flexible Beschäftigungsformen unerlässlich. Er argumentiert, dass eine Steigerung der Erwerbsbeteiligung durch die Attraktivierung zusätzlicher Arbeit, anstatt durch die Verteuerung oder Abschaffung bestehender Beschäftigungsmöglichkeiten, erfolgen sollte.

Umfang der Minijobs und geplante Änderungen

Zum Stichtag 30. Juni 2026 waren nach Angaben der Minijob-Zentrale bundesweit 6.959.301 Personen in Minijobs tätig. Davon entfallen allein in der Gastwelt rund 1,3 Millionen Minijobber, wovon eine Million im Sektor Hospitality beschäftigt ist. Der Dienstleistungssektor zählt somit zu den Wirtschaftsbereichen mit einem signifikanten Anteil geringfügig Beschäftigter. Diese Zahlen verdeutlichen die weitreichenden Auswirkungen anstehender politischer Entscheidungen in diesem Bereich.

Die Alterssicherungskommission hat in diesem Zusammenhang eine grundsätzliche Abschaffung des steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Sonderstatus von Minijobs empfohlen. Die konkrete Umsetzung dieser Empfehlung soll im weiteren politischen Verfahren beraten werden. Parallel sind zusätzliche Belastungen in Form einer geplanten Erhöhung des Pauschalsteuersatzes von zwei auf fünf Prozent sowie höhere Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Gespräch.

Position und Empfehlungen der DZG

Die DZG teilt zwar das Ziel, die Erwerbsbeteiligung zu erhöhen und die Alterssicherung auf eine breitere Basis zu stellen, warnt jedoch vor der Annahme, dass der Wegfall oder die Verteuerung von Minijobs automatisch zu einer Kompensation durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse führen wird. Ein beträchtlicher Anteil der geringfügig Beschäftigten übt diese Tätigkeit neben einem Hauptberuf, Studium, der Familienarbeit oder im Ruhestand aus. Die Denkfabrik befürchtet, dass bei einem Wegfall dieser Beschäftigungsform ein Teil dieser Erwerbstätigkeit gänzlich entfallen könnte. Dr. Klinge, ehemaliger Bundestagsabgeordneter, betont, die entscheidende Frage sei, wie zusätzliche Arbeit attraktiver gestaltet werden kann. Er fordert, dass Zweitbeschäftigungen steuerlich nicht benachteiligt werden sollten, Mehrarbeit sich stärker lohnen müsse und der Übergang in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vereinfacht werden sollte.

Im Impulspapier formuliert die DZG vier konkrete Empfehlungen an den Gesetzgeber. Sie plädiert für die vollständige Beibehaltung des derzeitigen Minijob-Sonderstatus und eine Abkehr von zusätzlichen Belastungen. Weiterhin schlägt sie eine Reform der steuerlichen Behandlung von Zweitbeschäftigungen vor und regt die Prüfung höherer Freibeträge sowie geringerer Belastungen für zusätzliche Arbeit an. Für die Gastwelt, die die Bereiche Tourismus, Hospitality, Foodservice und Freizeit umfasst, sei die Flexibilität besonders relevant, da Wochenenden, Abendstunden sowie Saison- und Nachfragespitzen oft nicht ausschließlich mit der Stammbelegschaft abgedeckt werden können. Klinge resümiert, Deutschland benötige eine höhere Erwerbsbeteiligung, wofür zusätzliche Arbeitsstunden attraktiver gestaltet und flexible Beschäftigungsformen erhalten bleiben müssen.

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