Angesichts der bevorstehenden ersten Lesung der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Deutschen Bundestag hat der BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e. V. seine Forderung nach weiteren Korrekturen des Gesetzentwurfs bekräftigt. Obwohl die Bundesregierung bereits einige Nachbesserungen am ursprünglichen Referentenentwurf vorgenommen hat, sieht der Verband das grundlegende Problem weiterhin ungelöst. Die geplante Novelle, die einen flächendeckenden Glasfaser-Vollausbau ermöglichen soll, greife tief in bestehende Eigentums-, Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen ein. Für die praktische Umsetzung in den rund 9,3 Millionen betroffenen Wohnungen bundesweit fehle es jedoch an ausreichend klaren Regeln, so BVI-Präsident Thomas Meier.
Herr Meier betont, dass der Breitbandausbau in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) einen rechtssicheren Beschluss erfordere, da hier viele Beteiligte gemeinsam entscheiden müssen. Um die notwendigen Beschlüsse rechtssicher vorbereiten und umsetzen zu können, seien klare Regelungen für Fristen und Detailfragen, wie etwa den Zutritt zum Sondereigentum, unabdingbar. Andernfalls befürchtet der BVI, dass die TKG-Novelle zu Unsicherheiten und Konflikten in den WEG führt, was den angestrebten beschleunigten Glasfaserausbau verzögern würde.
Anpassungsbedarf bei Fristen und Zugangsrechten
Der BVI bewertet positiv, dass der Regierungsentwurf die Abläufe in Gebäuden nun stärker berücksichtigt. Netzbetreiber müssen ihr Vollausbaubegehren mit einem konkreten Angebot für den Gebäudeanschluss und die Inhouse-Verkabelung verbinden. Für Verzögerungen sind Vertragsstrafen vorgesehen. Zudem wurde die Frist für Begehung und Abstimmung des Leitungswegs für WEG von sechs Wochen auf fünf Monate verlängert. Trotz dieser Verbesserungen bleibt das Vollausbaurecht aus Sicht des BVI konfliktträchtig. Die Vereinbarkeit des gesamten Verfahrens mit den Entscheidungswegen einer WEG sei entscheidend, so Meier.
Besondere Kritik übt der BVI an der 24-Monatsfrist, die Eigentümern zur Errichtung der gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur durch eigene Partner eingeräumt wird. Diese Frist sei bei größeren Beständen und Ausschreibungen als zu knapp bemessen anzusehen. Für gebäudeübergreifende Ausbauprogramme fordert der BVI eine längere Frist von mindestens 36 Monaten.
- —Regelungen für den Zugang zu bestehenden Gebäudenetzen benötigen weitere Präzisierung, da die aktuelle Reihenfolge der Prüfung durch die Bundesnetzagentur Rechtsunsicherheit erzeugt.
- —Die Vorgaben zur Glasfaserausstattung bei einer „umfangreichen Renovierung“ sind unklar gefasst. Eine Definition, die eine energetische Fassadensanierung einschließt, könnte Arbeiten an der Glasfaserverkabelung im Gebäudeinneren auslösen, die baulich nicht zusammenhängen, was zusätzlichen Aufwand ohne Synergien verursacht.
- —Der BVI fordert eine präzisere Fassung des Begriffs der „umfangreichen Renovierung“.
BVI-Präsident Thomas Meier fasst zusammen, dass der Breitbandausbau nur dann zügig voranschreiten kann, wenn alle Beteiligten verlässlich planen können. Dafür seien realistische Fristen, klare Zugangsregeln und Vorgaben notwendig, die mit der Praxis in Wohnungseigentümergemeinschaften vereinbar sind. Das laufende parlamentarische Verfahren biete die Möglichkeit, diese kritischen Punkte nachzuschärfen und somit letzte Hürden für den Glasfaser-Vollausbau in Deutschland zu beseitigen.














