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Projektentwicklung··1 min

Bundesprogramm: 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten

Bundesbauministerin Verena Hubertz startet eine neue Förderrunde mit 333 Millionen Euro für die energetische und nachhaltige Sanierung kommunaler Sportstätten.

KI-generiertBundesprogramm: 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten – KI-generiertes Symbolbild
Bundesprogramm: 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Bundesbauministerin Verena Hubertz hat den Startschuss für eine weitere Förderrunde des Bundesprogramms zur Sanierung kommunaler Sportstätten erteilt. Im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität stehen hierfür erneut 333 Millionen Euro bereit. Die Initiative zielt darauf ab, Städte und Gemeinden bei der baulichen Modernisierung ihrer sportlichen Liegenschaften finanziell zu unterstützen.

Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, betonte die fundamentale Bedeutung lokaler Sportanlagen für die Gesellschaft. Alle heutigen Spitzensportler hätten ihre ersten sportlichen Schritte im Verein vor Ort vollzogen. Um derartige Erfolge auch für künftige Generationen zu sichern, müsse für den Vereins- und Breitensport eine zeitgemäße und nachhaltige Infrastruktur bereitstehen. Der Bund begleite die Kommunen daher erneut bei den anstehenden Sanierungsvorhaben.

Fristen, Antragsberechtigung und Weiterleitung

Die Einreichung der Interessenbekundungen erfolgt digital beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung. Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden sowie Landkreise, die ihre Anträge bis zum Stichtag am 1. Februar 2027 übermitteln können. Eine Weiterleitung der bewilligten Fördermittel an Dritte, darunter etwa örtliche Sportvereine, ist im Rahmen der Richtlinien ausdrücklich möglich.

Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung öffentlich zugänglicher Sporthallen, Sportfreianlagen sowie Hallen- und Freibäder. Das Bundesprogramm knüpft die finanzielle Unterstützung an definierte Anforderungen: Während bei der Sanierung geschlossener Gebäude verbindliche energetische Vorgaben erfüllt werden müssen, steht bei Sportfreianlagen und Freibädern die Nachhaltigkeit im Vordergrund.

  • —Umfassende bauliche und energetische Sanierung öffentlich zugänglicher Sporthallen
  • —Modernisierung kommunaler Hallen- und Freibäder unter Beachtung energetischer Standards
  • —Nachhaltige Instandsetzung öffentlich nutzbarer Sportfreianlagen

Entscheidung durch den Haushaltsausschuss

Die abschließende Projektauswahl aus den eingehenden Interessenbekundungen wird durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vorgenommen. Damit verbleibt die Vergabe der millionenschweren Investitionsmittel in parlamentarischer Hand.

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