Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Aktionsplans der Bundesregierung gegen Sozialleistungsmissbrauch und Ausbeutung, insbesondere im Kontext der EU-Zuwanderung, beschlossen. Dieser Plan beinhaltet Maßnahmen, die sich direkt auf den Umgang mit Problemimmobilien auswirken und den Kommunen neue Handlungsmöglichkeiten eröffnen sollen. Ziel ist es, Spekulationen mit Immobilien, die die Not von Menschen ausnutzen oder zur Verwahrlosung ganzer Nachbarschaften führen, einzudämmen.
Die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, äußerte sich zu diesem Beschluss. Sie betonte, dass Spekulanten oder Akteure, die aus der Not anderer Profit schlagen, zukünftig mit Konsequenzen rechnen müssen. Die Leidtragenden seien sowohl die Bewohner derartiger Objekte als auch die betroffenen Nachbarschaften. Die Bundesregierung beabsichtige, dieser Entwicklung entgegenzuwirken.
Erweiterte Kompetenzen für Kommunen
Ein zentraler Baustein des Aktionsplans ist die Stärkung der Kommunen durch ein „Baugesetzbuch-Upgrade“. Dieses Upgrade soll den lokalen Behörden Instrumente an die Hand geben, um effektiver gegen vernachlässigte Immobilien vorgehen zu können. Es ist vorgesehen, dass Kommunen zukünftig leichter Zugang zu verwahrlosten Gebäuden erhalten. Dies erleichtert die Prüfung und Bewertung des Zustands dieser Objekte.
Des Weiteren wird die Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Kommunen vereinfacht. Dies ermöglicht es ihnen, bei Verkaufsabsichten problematischer Immobilien bevorzugt zuzugreifen, um eine positive Entwicklung zu steuern. Als ultima Ratio soll den Kommunen auch das Instrument der Enteignung zur Verfügung stehen, sofern Eigentümer sich trotz behördlicher Anordnung weigern, ihre Immobilien instand zu setzen.
Die Ministerin hob hervor, dass Herausforderungen dieser Art nicht isoliert innerhalb von Ressortgrenzen gelöst werden können. Der Aktionsplan gegen Sozialleistungsmissbrauch sei daher von großer Bedeutung, da er baurechtliche Instrumente mit Maßnahmen anderer Ressorts verknüpft. Diese ressortübergreifende Zusammenarbeit soll dazu beitragen, kriminellen Machenschaften die Grundlage zu entziehen und die Wohnsituation sowie die Lebensqualität in den betroffenen Quartieren nachhaltig zu verbessern.
- —Leichterer Zugang zu verwahrlosten Gebäuden für Kommunen.
- —Vereinfachte Ausübung des Vorkaufsrechts durch lokale Behörden.
- —Möglichkeit der Enteignung als letztes Mittel bei fehlender Instandsetzung.
- —Kombination baurechtlicher Instrumente mit Maßnahmen anderer Ressorts.














