Der Bund unterstützt 195 Kommunen in Deutschland bei der Sanierung ihrer Schwimmbäder. Eine entsprechende Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom gestrigen Tag legt die Projekte fest, die finanzielle Mittel aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) erhalten werden. Für diesen Zweck sind im Wirtschaftsplan 2026 des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität insgesamt 250 Millionen Euro veranschlagt worden.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen äußerte sich zur Bereitstellung dieser erheblichen Mittel. Es wurde betont, dass Schwimmbäder eine fundamentale Rolle für Städte und Gemeinden spielen, vergleichbar mit Marktplätzen und Schulen. Sie dienen als zentrale Orte für Schwimmunterricht, Vereinssport und Freizeitgestaltung. Die Investition von 250 Millionen Euro in die Modernisierung der Bäder soll dazu beitragen, die Kommunen zukunftsfähig aufzustellen und die langfristige Verfügbarkeit dieser wichtigen Einrichtungen zu gewährleisten.
Fokus auf nachhaltige Sanierung und Energieeffizienz
Im Zentrum der aktuellen Förderrunde des Bundesprogramms SKS steht die nachhaltige Sanierung der betreffenden Schwimmbäder. Eine wesentliche Auflage für die geförderten Bauvorhaben ist die Einhaltung definierter energetischer Standards nach Fertigstellung. Insbesondere Freibäder sollen nach Abschluss der Maßnahmen über eine möglichst klimaneutrale Wärmeversorgung verfügen oder den Anteil erneuerbarer Energien maßgeblich gesteigert sowie den Ressourcenverbrauch signifikant gesenkt haben.
Schwimmbäder erfüllen eine essenzielle gesellschaftliche Funktion. Sie bieten unverzichtbaren Raum für die Ausbildung von Schwimmfähigkeiten durch Unterricht und Kurse, ermöglichen den Vereinssport und fördern allgemeine Bewegung sowie die Gesundheitsvorsorge. Durch diese gezielte Förderung beabsichtigt der Bund, die Kommunen dabei zu unterstützen, diese Angebote dauerhaft zu sichern und somit einen Beitrag zur öffentlichen Infrastruktur zu leisten.
Weitere Förderrunden in Planung
Bereits im April dieses Jahres hatte der Haushaltsausschuss in einer ersten, für sämtliche Sportstätten offenen Förderrunde 314 Projekte zur Förderung ausgewählt. Für Ende Oktober ist die Veröffentlichung eines weiteren Projektaufrufs avisiert, bei dem Städte, Gemeinden und Landkreise erneut die Möglichkeit erhalten, sich mit geeigneten Vorhaben zu bewerben. Für jede der beiden Förderrunden stehen insgesamt 333 Millionen Euro bereit. Das Antragsverfahren für die nun ausgewählten Schwimmbadprojekte wird vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) umgesetzt, welches direkt auf die Projektkommunen zugehen wird.














