Die Branicks Group AG hat eine substanzielle Übereinkunft mit ihren wesentlichen Gläubigern erzielt. Diese Einigung ermöglicht den Vollzug des bereits am 30. Juli 2026 mittels Ad-hoc-Mitteilung publizierten Sanierungskonzepts. Die Übereinkunft ist von Bedeutung, da sie trotz der Ablehnung des Tagesordnungspunkts 4 (Zustimmung zu Beraterverträgen) durch die außerordentliche Hauptversammlung am 9. Oktober 2026 die Umsetzung des Konzepts sicherstellt.
Ein weiteres Hindernis für die umfassende Umsetzung des Sanierungskonzepts wurde durch die Annahme der Wahl der neuen Aufsichtsratsmitglieder beseitigt. Im Rahmen der erwähnten Hauptversammlung am 9. Oktober 2026 wurden unter Tagesordnungspunkt 3 Nachwahlen zum Aufsichtsrat vorgenommen. Herr Dr. Matthias Danne und Herr Dr. Johannes Conradi, die beide gewählt wurden, haben ihre jeweilige Wahl angenommen.
Besetzung des Aufsichtsrats
Für die künftige Leitung des Aufsichtsgremiums sind konkrete Vorschläge unterbreitet worden. Es ist vorgesehen, Dr. Matthias Danne als Kandidaten für den Vorsitz des Aufsichtsrats vorzuschlagen. Dr. Johannes Conradi soll als dessen Stellvertreter fungieren. Diese Besetzung schafft die notwendige personelle Stabilität auf Ebene des Aufsichtsrats, welche für die kommenden Restrukturierungsphasen essenziell ist.
Die Gesellschaft hatte am 9. Oktober 2026 über die genannten Hürden informiert. Mit der nunmehr erzielten Einigung mit den Gläubigern und der Annahme der Aufsichtsratsmandate gelten wesentliche Vollzugsbedingungen für die Implementierung des Sanierungskonzepts als erfüllt. Dies markiert einen entscheidenden Fortschritt auf dem Weg zur langfristigen Sicherung und Neuausrichtung des Unternehmens.
Die Branicks Group AG äußert die Erwartung, dass alle weiteren für die Umsetzung des Sanierungskonzepts erforderlichen Voraussetzungen ebenfalls plangemäß eintreten werden. Die vollständige Realisierung des Konzepts wird somit für den 31. Dezember 2026 oder spätestens den 31. März 2027 prognostiziert. Diese Zeitlinie signalisiert eine klare Planung und ein straffes Management der Restrukturierungsmaßnahmen, welche für die Stabilisierung der Unternehmensfinanzen von entscheidender Bedeutung sind.













