Seit dem 30. Oktober 2025 gewährt die bauplanungsrechtliche Sonderregelung des sogenannten Bau-Turbos Städten und Gemeinden erweiterte Möglichkeiten, Verfahren zur Baurechtschaffung spürbar zu straffen. Ein vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen initiiertes Monitoring liefert nun erste detaillierte Einblicke in die Anwendungspraxis. Die Erhebung unter rund 400 teilnehmenden Kommunen verdeutlicht, dass die Instrumente bereits in breitem Umfang zum Einsatz kommen: In 72 Prozent dieser Kommunen wurde bereits über entsprechende Vorhaben verhandelt, wobei mehr als die Hälfte der eingereichten Anträge eine behördliche Zustimmung erhielt.
Bundesbauministerin Verena Hubertz betonte, dass Vorhaben dank der Sonderregelungen bis zu zwanzigmal schneller genehmigt werden können als auf dem regulären Verfahrensweg. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2026 wurde in den erfassten Kommunen für insgesamt 7.892 Wohneinheiten eine Zustimmung erteilt. Dabei konzentriert sich die Bautätigkeit primär auf den Geschosswohnungsbau: Rund 84 Prozent der bewilligten Wohnungen entfallen auf Mehrfamilienhäuser.
Stärkung der Innenentwicklung und Schonung von Freiflächen
Die Auswertungen des Ministeriums belegen, dass die vereinfachten Vorgaben nicht zu einer ungeordneten Zersiedelung im Außenbereich führen. Fast neun von zehn genehmigten Wohneinheiten entstehen auf Arealen, die bereits baulich genutzt werden. Hierzu zählen etablierte Wohn- und Gewerbegebiete, Konversionsflächen, Baulücken sowie bestehende Leerstände. Nur etwa zwölf Prozent der genehmigten Einheiten befinden sich auf bisherigen Grün- oder Landwirtschaftsflächen. Neben Neubauten realisieren Kommunen über die Regelung vermehrt Aufstockungen und funktionale Umnutzungen bestehender Gebäude.
Flankiert wird das Verfahren durch das sogenannte Umsetzungslabor des Ministeriums. In Zusammenarbeit mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung, dem Deutschen Institut für Urbanistik, dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung sowie der Forward Planung und Forschung GmbH werden administrative Hürden analysiert und Praxishilfen für die Behörden erarbeitet. Tausende Kommunen haben sich bereits an den entsprechenden Austauschformaten beteiligt.
Erprobung in acht ausgewählten Modellkommunen
Um die gewonnene Dynamik weiter zu vertiefen und den Wissenstransfer zu strukturieren, bindet der Bund nun acht ausgewählte Modellkommunen in die vertiefte Begleitforschung ein. Diese Kommunen erarbeiten Leitfäden zur Verfahrensbeschleunigung bei gleichzeitiger Sicherung städtebaulicher Qualitäten:
- —Großstädte mit hohem Baudruck wie München und Frankfurt am Main
- —Wichtige regionale Zentren wie Duisburg, Kiel und Trier
- —Mittelstädte und Umlandgemeinden wie Ratingen sowie Rüdersdorf bei Berlin
- —Ländlich geprägte Gebietskörperschaften wie der Landkreis Nienburg (Weser)
Die Ergebnisse dieses Praxistransfers und das kontinuierliche Monitoring bilden die Grundlage für die gesetzlich vorgeschriebene Evaluierung des Paragrafen 246e Baugesetzbuch, die bis zum 31. Dezember 2029 abgeschlossen sein muss. Zudem sollen die gesammelten Erkenntnisse unmittelbar in die künftige Modernisierung des allgemeinen Planungsrechts einfließen.













