Die wirtschaftliche Belastung im Wohnungsbausektor schlägt sich zunehmend in den Insolvenzzahlen nieder. Wie eine aktuelle Untersuchung der Prognos AG im Auftrag des Bauherren-Schutzbund e. V. (BSB) zeigt, stieg die Zahl der erfassten Bauträgerinsolvenzen in Deutschland von 141 Fällen im Jahr 2022 auf 309 Fälle im Jahr 2025. Dies entspricht einer Zunahme um rund 119 Prozent. Dr. Andreas Sachs, Experte der Prognos AG, stellte die Ergebnisse anlässlich des Baupolitischen Forums des BSB in Berlin vor.
Die Analyse stützt sich auf Daten des Informationsdienstleisters North Data und weist für den Zeitraum von 2018 bis 2025 insgesamt 1.414 Insolvenzverfahren aus. Dieses Volumen liegt etwa 20 Prozent über den amtlichen Werten des Statistischen Bundesamtes. Der Unterschied begründet sich darin, dass die Untersuchung auch Unternehmen einbezieht, die den Bauträgerbetrieb als Nebengeschäft führen. Seit dem Jahr 2023 zeigt sich ein anhaltender Aufwärtstrend, der das gesamte Marktgeschehen prägt.
Verschiebung zu größeren Projektgesellschaften
Parallel zu den Fallzahlen wachsen die finanziellen Dimensionen der Ausfälle. Seit Beginn der Zinswende geraten verstärkt kapitalstarke Bauträger in Liquiditätsengpässe. Im Jahr 2025 wiesen rund 14 Prozent der erfassten Unternehmen mit bekannten Finanzdaten Verbindlichkeiten von mindestens 7,5 Millionen Euro auf. Bis zum Jahr 2022 lag dieser Anteil bei lediglich rund fünf Prozent. Durchschnittlich fielen die Verbindlichkeiten je Insolvenzfall zwischen 2022 und 2025 um 82 Prozent höher aus als im Vergleichszeitraum von 2018 bis 2021.
BSB-Geschäftsführer Henrik Fork-Weigel betonte, das tatsächliche Ausmaß der Krisenfälle übertreffe bisherige Annahmen deutlich. Eine Besserung der Lage zeichne sich nicht ab. Weil größere Bauträger scheitern, vervielfacht sich die Zahl der betroffenen Käufer je Einzelfall. Zudem bremst die Entwicklung den Wohnungsneubau spürbar: Bei Insolvenzen der obersten Größenklasse verringert sich das fertiggestellte Wohnraumvolumen in einem typischen Landkreis laut der Studie um drei bis fünf Prozent.
Forderung nach Anpassungen im Bauvertragsrecht
Für private Erwerber birgt ein Baustopp erhebliche wirtschaftliche Gefahren. Sie leisten turnusmäßige Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, während das Eigentum am Grundstück bis zur finalen Umschreibung beim Bauträger verbleibt. Neben doppelten Belastungen durch Miete und Bauzeitzinsen drohen erhebliche Kosten für Gutachter, Rechtsbeistand und Ersatzvornahmen. Fork-Weigel mahnte daher gesetzliche Schutzvorkehrungen an, um das Vertrauen in den Erwerb von Wohneigentum zu stabilisieren.
- —Wiedereinführung des Teilkündigungsrechts im BGB, um den werkvertraglichen Teil bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kündigen zu können, ohne die Auflassungsvormerkung zu verlieren.
- —Verpflichtende Absicherung von Abschlagszahlungen über ein Modell, bei dem 96,5 Prozent des Kaufpreises erst bei Bezugsfertigkeit und Besitzübergabe fällig werden.
- —Alternativ die Absicherung von Raten nach der Makler- und Bauträgerverordnung durch ein gesetzlich verankertes Rückabwicklungsrecht im Insolvenzfall.
Bereits 2019 hatte eine Arbeitsgruppe des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz entsprechende Reformansätze erarbeitet. Auch die im Jahr 2026 vorgelegte Evaluation der Bauvertragsrechtsreform sowie der geltende Koalitionsvertrag formulieren Prüfaufträge zum Insolvenzschutz. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, diese Initiativen nun zügig in verbindliche Gesetzgebungsverfahren zu überführen.














