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Baunatal initiiert Interessenbekundungsverfahren für ehemaliges Sportbadareal im AquaPark

Die Stadt Baunatal sucht für das rund 18.000 Quadratmeter umfassende Areal des ehemaligen Sportbades im AquaPark zukunftsfähige Konzepte zur nachhaltigen Nachnutzung.

KI-generiertBaunatal initiiert Interessenbekundungsverfahren für ehemaliges Sportbadareal im AquaPark – KI-generiertes Symbolbild
Baunatal initiiert Interessenbekundungsverfahren für ehemaliges Sportbadareal im AquaPark. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Die Stadt Baunatal hat ein Interessenbekundungsverfahren zur Neuentwicklung des ehemaligen Sportbadstandortes im AquaPark im Stadtteil Altenbauna ausgeschrieben. Für das Areal von circa 18.000 Quadratmetern werden nachhaltige, wirtschaftlich tragfähige und städtebaulich überzeugende Nutzungskonzepte gesucht. Die Initiative richtet sich primär an Investoren, Projektentwickler, Betreiber, Unternehmen und Institutionen. Einreichungen sind bis zum 1. Oktober 2026 bei der Stadt möglich.

Das ehemalige Sportbad, 1992 über einem früheren Freibad errichtet, war lange ein zentraler Bestandteil des öffentlichen Freizeit- und Sportangebots der Stadt. Seit dem Jahr 2023 ist eine Nutzung als Sportbad aufgrund baulicher und technischer Mängel nicht mehr aufrechtzuerhalten. Die Flächen und das Gebäude befinden sich im Eigentum der Stadt Baunatal. Das Areal ist im AquaPark zentral innerhalb des etablierten Sport- und Freizeitstandortes gelegen und verfügt über eine gute verkehrliche Anbindung sowie bestehende infrastrukturelle und Erschließungsanlagen.

Offener Prozess zur Markt sondierung

Mit diesem Interessenbekundungsverfahren strebt die Stadt eine breite Marktsondierung an. Es wird keine vorgegebene Nutzung erwartet, sondern ein schlüssiges Konzept für die langfristige Entwicklung des Standortes. Hintergrund sind unter anderem veränderte Anforderungen an Angebote in den Bereichen Freizeit, Sport, Gesundheit und Dienstleistungen sowie die baulichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Bestandes. Das Verfahren ist ergebnisoffen konzipiert. Weder die aktuelle Festlegung im Bebauungsplan noch der zwingende Erhalt der vorhandenen Bausubstanz sind bindend für die einzureichenden Entwicklungsideen, was potenziellen Partnern einen signifikanten Gestaltungsspielraum eröffnet.

Die Teilnahme am Verfahren ist unverbindlich und dient zunächst der Markterkundung zur Vorbereitung möglicher weiterer Schritte. Aus ihr erwachsen weder ein Anspruch auf einen Vertragsabschluss noch auf die Durchführung eines anschließenden Vergabe- oder Verkaufsverfahrens. Für die konzeptionelle Bearbeitung stellt die Stadt umfangreiche Planungsgrundlagen bereit, darunter Bestands- und Bebauungspläne, eine Karte zum Überschwemmungsgebiet, ein aktuelles Luftbild sowie eine CAD-Fassung des Bestandsplans.

Kriterien für die Konzeptbewertung

Die Stadt legt Wert darauf, dass eine künftige Nutzung nicht nur wirtschaftlich tragfähig ist, sondern auch einen langfristigen Beitrag zur Entwicklung Baunatals leistet. Die eingereichten Konzepte werden daher primär nach vier Kriterien bewertet:

  • Schaffung eines Mehrwerts für die Bürger Baunatals und Besucher.
  • Ermöglichung einer nachhaltigen Wertschöpfung für die Stadt.
  • Angemessene Berücksichtigung des baulichen Zustands des ehemaligen Sportbades.
  • Beitrag zur städtebaulichen und funktionalen Aufwertung des Geländes.

Die vorhandene Gebäudestruktur und die Flächenpotenziale lassen nach Einschätzung der Stadt unterschiedliche Formen der Nach- beziehungsweise Umnutzung zu. Interessierte Akteure werden aufgefordert, mit ihrer Interessenbekundung ein Unternehmens- oder Institutionsprofil mit Schwerpunkten und Erfahrungen sowie Referenzen vergleichbarer Projekte der letzten fünf Jahre einzureichen. Darüber hinaus sind eine detaillierte Beschreibung der Nutzungsidee, inklusive deren Beiträge zu den genannten Kriterien, Konzeptskizzen oder Pläne und räumliche Darstellungen sowie eine Darlegung des vorgesehenen Kostenrahmens erforderlich. Die Einreichungsfrist endet am 1. Oktober 2026. Nicht vollständig den Kriterien entsprechende Einreichungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Unterlagen können per E-Mail an magistrat@stadt-baunatal.de oder postalisch übermittelt werden.

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