Die Bundesregierung hat auf die hohe Nachfrage nach der Effizienzhaus 55-Plus-Förderung reagiert und zusätzliche Finanzmittel zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den sogenannten Bauüberhang zu aktivieren, indem Projekte unterstützt werden, die bereits genehmigt, jedoch noch nicht realisiert wurden. Das ursprünglich für dieses Förderprogramm eingeplante Budget von 800 Millionen Euro wäre den Prognosen zufolge noch vor dem Jahresende ausgeschöpft gewesen.
Seit dem Start der Förderung im Dezember 2025 wurden bis zum Stichtag 5. Oktober 2026 insgesamt rund 52.100 Wohneinheiten unterstützt. Das gesamte Kredit- und Zuschussvolumen, das in diesem Zeitraum zugesagt wurde, beläuft sich auf rund 4,9 Milliarden Euro. Diese Zahlen verdeutlichen die signifikante Resonanz des Marktes auf die angebotenen Konditionen und die Notwendigkeit einer Fortführung der Unterstützung.
Bundesministerin betont Erfolg und Notwendigkeit
Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen Verena Hubertz äußerte sich positiv zum Verlauf des Förderprogramms. Sie betonte, dass die EH55-Plus-Förderung ein Erfolg sei und eine große Nachfrage generiere. Rund 52.100 Wohnungen, die bereits eine Baugenehmigung besaßen, sich jedoch noch nicht in der Realisierungsphase befanden, würden nun umgesetzt. Angesichts der in den vergangenen Monaten deutlich gestiegenen Nachfrage sei die Bereitstellung zusätzlicher Mittel notwendig gewesen. Bauherren mit einer gültigen Baugenehmigung könnten weiterhin mit dieser Unterstützung planen. Die Förderung stehe bis zum Jahresende zur Inanspruchnahme bereit.
Wesentliche Eckpunkte der Förderung
Die Förderkriterien des Programms sind klar definiert und richten sich an Neubauvorhaben sowie den Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden, die den Effizienzhaus- beziehungsweise Effizienzgebäudestandard 55 erreichen. Eine Kernanforderung ist, dass die Wärmeerzeugung in diesen Gebäuden vollständig aus erneuerbaren Energien stammen muss. Dies unterstreicht den Fokus auf Nachhaltigkeit und Energieeffizienz innerhalb des Programms.
- —Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden im EH55-Standard.
- —Eine gültige Baugenehmigung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen.
- —Es werden zinsverbilligte KfW-Kredite von bis zu 100.000 Euro pro Wohneinheit angeboten.
- —Kommunale Gebietskörperschaften können einen direkten Zuschuss von 7,5 Prozent bei der KfW beantragen.
Anträge für die EH55-Plus-Förderung können weiterhin eingereicht werden, solange die aufgestockten Fördermittel nicht vollständig verausgabt sind. Die Frist für den Antragseingang bei der KfW ist der 31. Dezember 2026. Dies bietet Bauherren und Investoren eine verlässliche Planungsgrundlage für ihre nachhaltigen Bauprojekte und unterstreicht das anhaltende Engagement der Regierung, den Wohnungsbau unter ökologischen Gesichtspunkten zu stärken.














