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Affordable Housing Act: Bundesarchitektenkammer fordert Qualitätswahrung bei Wohnraumbeschaffung

Die Bundesarchitektenkammer (BAK) begrüßt den Fokus des Affordable Housing Act der Europäischen Kommission auf Bestand und Nachverdichtung, mahnt jedoch die Sicherstellung von Planungsqualität und fairem Wettbewerb an.

KI-generiertAffordable Housing Act: Bundesarchitektenkammer fordert Qualitätswahrung bei Wohnraumbeschaffung – KI-generiertes Symbolbild
Affordable Housing Act: Bundesarchitektenkammer fordert Qualitätswahrung bei Wohnraumbeschaffung. Symbolbild – mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt. Das Bild zeigt keine real existierende Immobilie, Person oder Situation und ist kein dokumentarisches Foto. Kennzeichnung gemäß Art. 50 Abs. 4 der EU-Verordnung über künstliche Intelligenz (KI-VO/AI Act). Mehr zur KI-Transparenz.

Die Europäische Kommission hat am 9. September den Entwurf des Affordable Housing Act zusammen mit einer begleitenden Empfehlung vorgestellt. Ziel dieser Initiative ist die Steigerung der Rechtssicherheit in angespannten Wohnungsmärkten sowie die Stärkung des Wohnraumangebots in der Europäischen Union. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) nimmt die vorliegenden Vorschläge zur Kenntnis und äußert sich zu den potenziellen Auswirkungen auf die Bau- und Planungsbranche.

Die BAK begrüßt ausdrücklich die Schwerpunktsetzung der Kommission auf die Nutzung von Bestandsimmobilien, deren Umnutzung sowie die Nachverdichtung urbaner Gebiete. Dieser Ansatz wird als substanzieller Beitrag zur effizienten Ressourcennutzung und zur Entwicklung lebenswerter Städte und Gemeinden gewertet. Gleichwohl betont die Kammer die Notwendigkeit, dass eine angestrebte Vereinfachung von Prozessen nicht zu einer Minderung der Planungsqualität, der Baukultur oder zu einer Beeinträchtigung des fairen Wettbewerbs führen darf.

Frau Andrea Gebhard, die Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, unterstreicht die fundamentale Bedeutung bezahlbaren Wohnraums für die Schaffung sozial vielfältiger und lebenswerter Kommunen. Sie betont, dass gute Planung, effiziente Verfahren und ein intelligenter Umgang mit dem Gebäudebestand die Grundlagen hierfür bilden, nicht eine Reduktion der Qualitätsstandards. Die Sicherstellung unabhängiger Planung sei in diesem Kontext unverzichtbar. Die Kommission adressiert zudem steuerliche Fehlanreize, was von der BAK positiv aufgenommen wird.

Flexibilität und Qualitätsstandards

Ein positiver Aspekt des Kommissionsvorschlags ist die angestrebte Erhöhung der Flexibilität bei planungsrechtlichen Anforderungen, vorausgesetzt, Qualitäts- und Nachhaltigkeitsstandards bleiben gewahrt. Dies korrespondiert mit dem Grundgedanken des Gebäudetyps E, welcher funktionale Flexibilität bei gleichzeitig unveränderten Schutzzielen vorsieht. Die BAK hebt hervor, dass die unabhängige Planung durch Architektinnen und Architekten bei der Anwendung standardisierter Bauweisen einen entscheidenden Beitrag zur Sicherung von Ortsbezug, Qualität und Baukultur leistet.

Forderungen der Bundesarchitektenkammer

Angesichts der angestrebten Reformen formuliert die Bundesarchitektenkammer spezifische Forderungen, um die Qualität und Fairness im Planungsprozess zu gewährleisten. Diese umfassen unter anderem die Gestaltung von Vergabeverfahren, die sowohl qualitäts- als auch mittelstandsgerecht sind. Es wird gefordert, Architekturwettbewerbe und den Zugang für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu stärken, wobei Gesamtvergaben eigenständige Planungsleistungen und die Losvergabe nicht schwächen sollen. Des Weiteren wird die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren bei gleichzeitiger Wahrung des Rechtsschutzes angemahnt. Digitale Prozesse und klare Fristen werden befürwortet, während Genehmigungsfiktionen und die Begrenzung von Rechtsbehelfen den Rechtsschutz sowie Sicherheits- und Umweltprüfungen nicht mindern dürfen. Hinsichtlich seriellen und modularen Bauens wird ein technologieoffener Einsatz gefordert, der unabhängige Planung, Ortsbezug, Qualität und Baukultur durch Architekten sichert.

Die Bundesarchitektenkammer beabsichtigt, sich weiterhin aktiv in den legislativen Prozess einzubringen. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Vereinfachungen zu einer schnelleren Bereitstellung von Wohnraum führen, ohne dabei die Planungsqualität und den fairen Wettbewerb zu gefährden. Dies entspricht der Prämisse, dass qualitativ hochwertige und nachhaltige Lösungen für den Wohnungsmarkt langfristig von entscheidender Bedeutung sind.

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